Aus der KV Berlin
„Power Hour“: Eine Stunde Infos kompakt zu Long COVID
KV-Mitglieder sowie Praxisangestellte haben die Möglichkeit, sich am 31. Mai von 12 bis 13 Uhr bei einer sogenannten „Power Hour“ rund um das Thema Long COVID zu informieren. Neben fünf 8-Minuten-Impulsvorträgen wird es auch die Möglichkeit zur Diskussion geben.
Die „Power Hour“ findet online statt und wurde von Dr. Christian Gogoll, Mitglied im Long-COVID-Netzwerk der KV Berlin, initiiert. Die Einwahl erfolgt am 31.5. über diesen Link (bitte beachten: begrenzte Teilnehmerzahl).
Programm der „Power Hour“ im Überblick
8-Minuten-Impulsvorträge von:
- Dr. Annette Dancau: Vorstellung des Long-COVID-Netzwerks der KV Berlin
- Kai Korok: Diagnostik und Therapie im hausärztlichen Bereich
- Dr. Mandy Schulz: Post COVID in der KV Berlin – Patientenmerkmale und Inanspruchnahme
- Dr. Christian Gogoll: Atemnot bei Long COVID
- Prof. Dr. Volker Köllner: Psychosomatik bei Long COVID
- Diskussion
Die „Power Hour“ wir aufgezeichnet und in der Mediathek im Mitgliederbereich der KV-Website eingestellt.
Sie möchten Teil des Long-COVID-Netzwerks der KV Berlin werden?
Wenn Sie in dem Verzeichnis im Mitgliederbereich der Website aufgeführt werden möchten und an den monatlichen Netzwerktreffen teilnehmen wollen, füllen Sie bitte die Abfrage zu Ihrer Spezialisierung und bevorzugter Kontaktmöglichkeit aus.
So kommen Sie zur Abfrage im Mitgliederbereich:
- Melden Sie sich im Mitgliederbereich der Website an: Anmelde-Link.
- Geben Sie Ihre BSNR oder LANR sowie das dazugehörige Passwort für den Login ein (Zugangsdaten wie für das Online-Portal).
- Unter „Für Praxen“ und „Mitgliederbereich“ gelangen Sie zur Seite des „Long-COVID-Netzwerks“ und zur Abfrage.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an longcovid@kvberlin.de
Mehr zum Long-COVID-Netzwerk der KV Berlin finden Sie hier.
Special Olympics World Games: Praxen für ärztliche Behandlungen gesucht
Wie bereits im letzten PID informiert, werden im Rahmen der Special Olympics World Games, die zwischen dem 17. und 25. Juni in Berlin stattfinden, noch engagierte Praxen gesucht.
Es werden tausende Athlet:innen mit geistiger und mehrfacher Behinderung erwartet, die in 26 Sportarten über das Stadtgebiet verteilt miteinander antreten. Die ersten Teilnehmenden werden bereits ab dem 12. Juni in der Stadt sein.
Damit die Teilnehmenden außerhalb der sportlichen Veranstaltung bei Bedarf ärztliche Hilfe erhalten, hat die KV Berlin ihre Unterstützung zugesagt. Dafür werden engagierte Praxen gesucht, die Athlet:innen während ihrer Praxisöffnungszeiten ärztlich behandeln.
Wie funktioniert die Vermittlung zu einer Praxis?
Für die Special Olympics World Games ist eine eigene Rufnummer für die Servicestelle 116117 vorgesehen. Hilfesuchende Sportler:innen wenden sich somit direkt an die KV Berlin. Innerhalb der Praxisöffnungszeiten werden diese Personen anschließend an Praxen verwiesen, die über das Online-Formular (siehe unten) entsprechende Sprechzeiten gemeldet haben. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten stehen die KV-Notdienstpraxen bereit sowie bei Bedarf der fahrende ärztliche Bereitschaftsdienst.
Was müssen Praxen über die ärztliche Behandlung der Athlet:innen wissen?
Die Sportler:innen reisen mit medizinischen Betreuer:innen. Diese verfügen in einer App über die jeweilige digitale Patientenakte, in der alle erforderlichen Informationen gespeichert sind. Für alle Athlet:innen besteht eine private Krankenversicherung.
Sie haben Interesse? Dann melden Sie bitte Ihre Verfügbarkeiten!
zur Online-Abfrage |
Weitere Meldungen
Neufestsetzung RLV/QZV in 2023: Hinweise zur Antragsstellung
In bestimmten Fällen können Praxen eine Neufestsetzung ihres Budgets beantragen. Die dafür geltende Verwaltungsrichtlinie wurde angepasst und ist jetzt auf der Website der KV Berlin einsehbar.
Aus der Gesundheitspolitik
Deutscher Ärztetag fordert Stärkung der ärztlichen Freiberuflichkeit
Das ärztliche Handeln muss stets vor ökonomischen Interessen stehen und die ärztliche Seite sollte sich noch mehr in die Selbstverwaltung einbringen – das ist der Kern der sogenannten „Essener Resolution für Freiheit und Verantwortung in der ärztlichen Profession“. Die Resolution wurde vom Großteil der Delegierten des 127. Deutschen Ärztetages, der vom 17. bis 19. Mai in Essen stattfand, unterstützt. Mit der Resolution werden Rahmenbedingungen gefordert, die eine freie Berufsausübung sicherstellen. Insbesondere möchten die Ärztekammern dafür eine größere Rolle in der Selbstverwaltung spielen. Dafür fordern sie unter anderem Stimmrechte für die Bundesärztekammer (BÄK) im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Einen Überblick zu allen Reden sowie den verabschiedeten Anträgen des Deutschen Ärztetages bietet die BÄK auf ihrer Website.
Klaus Reinhardt bleibt Präsident der BÄK
Ein weiterer wichtiger Programmpunkt des Ärztetags war die Wahl des neuen Bundesärztekammervorstands. Knapp wiedergewählt wurde der Allgemeinmediziner Dr. Klaus Reinhardt, der gleichzeitig als geschäftsführender Vorstandsvorsitzender im Hartmannbund fungiert. Seine Herausforderin Dr. Susanne Johna, Klinikärztin und Vorsitzende des Marburger Bundes, wurde zu einer von zwei Vizepräsidentinnen gewählt. Zweite Vizepräsidentin bleibt die Fachärztin für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde Dr. Ellen Lundershausen.
KBV-VV am 15. Mai: Das waren die Themen
Im Vorfeld des 127. Deutschen Ärztetags in Essen kamen die Mitglieder der KBV-Vertreterversammlung zu ihrer zweiten Sitzung in diesem Jahr zusammen. Bestimmende Themen waren unter anderem Änderungen an der Satzung der KBV, die Wahlen der Ausschussvorsitzenden und die Vorbereitung des Ärztetags. Einen Mitschnitt der Veranstaltung stellt die KBV auf ihrer Website zur Verfügung. Auf der Seite finden sich außerdem die Berichte des KBV-Vorstands sowie die Beschlüsse der KBV-VV (u. a. zur ambulanten Weiterbildung, Flexibilisierung ärztlicher Leistungserbringung und zu fairen Wettbewerbsbedingungen für MFA in der ambulanten Versorgung und Nachwuchsgewinnung).
Für die Praxis
COVID-19-Impfung als Kassenleistung: Hinweise zur Abrechnung
Nach Einigung mit den regionalen Krankenkassen ist die COVID-19-Impfung rückwirkend zum 8. April 2023 Kassenleistung (siehe Praxis-News vom 08.05.2023). Nach Abschluss des Unterschriftenverfahrens ist die geschlossene Änderungsvereinbarung zur Schutzimpfungsvereinbarung mit der AOK Nordost nun auf der KV-Website verfügbar. Bitte beachten: Die Schutzimpfungsvereinbarung mit den Ersatzkassen (TK, BARMER, DAK, KKH, hkk, HEK), dem BKK-Landesverband Mitte, der BIG direkt gesund, der KNAPPSCHAFT sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) als landwirtschaftliche Krankenkasse enthält kongruente Vertragsinhalte und wird nach Abschluss des Unterschriftenverfahrens ebenfalls veröffentlicht.
Praxen werden gebeten, hinsichtlich der Abrechnung und Vergütung der COVID-19-Schutzimpfung folgendes zu beachten:
- Abrechnung und Vergütung bis 7. April 2023 nach CoronaImpfV: 28 Euro je Impfung, 36 Euro je Impfung an Wochenenden, Feiertagen, Pseudo-GOP abhängig von Impfstoff und Indikation. (siehe Übersicht der KBV)
- Abrechnung und Vergütung ab 8. April 2023: 15 Euro (10 Euro Impfung + 2,50 Euro Dokumentationsaufwand + 2,50 Euro Organisationsaufwand), Symbolnummern (SNR), angelehnt an bisheriger Kennzeichnung, gemäß Anlage 1 zu den Schutzimpfungsvereinbarungen (SNR sind analog für Versicherte der Ersatzkassen und Knappschaft).
- Eine Abrechnung der Impfung für Privatversicherte ist seit dem 8. April 2023 nicht mehr über die KV Berlin möglich. Ärzt:innen können die Impfung als Privatleistung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) erbringen.
KBV-Servicebroschüre informiert zur Verordnung einer außerklinischen Intensivpflege
Die KBV hat ein neues Serviceheft aus der Reihe PraxisWissen zur außerklinischen Intensivpflege veröffentlicht. Die Broschüre richtet sich an Ärzt:innen, die insbesondere beatmete oder trachealkanülierte Patient:innen behandeln und informiert über die Verordnung, den Behandlungsplan sowie die Erhebung des Beatmungs- beziehungsweise Dekanülierungspotenzials und stellt die jeweiligen Formulare vor. Enthalten sind mehrere Schaubilder, beispielsweise zum Ablauf der Versorgung, zu den Beteiligten sowie den ärztlichen Aufgaben.
Für die außerklinische Intensivpflege von Patient:innen gelten seit diesem Jahr neue Regelungen und Formulare. Diese sind spätestens ab 31. Oktober anzuwenden – dann endet die Übergangsregelung. Weitere Informationen auch auf der Infoseite zu genehmigungspflichtigen Leistungen.
Mehr Informationen zur Servicebroschüre sowie zur Online-Fortbildung zur außerklinischen Intensivpflege für Hausärzt:innen finden Sie in der KBV-PraxisNachricht.
Ehrenamt: Ärzte der Welt sucht engagierte Ärzt:innen für open.med berlin-lichtenberg
Ärzte der Welt ist die deutsche Sektion der internationalen humanitären Organisation Médecins du Monde/Doctors of the World. In Berlin-Lichtenberg wird derzeit eine Anlaufstelle für Personen ohne Krankversicherung oder mit erschwertem Zugang zum Gesundheitssystem etabliert, die im Juni 2023 eröffnet wird. Für die allgemeinmedizinischen Sprechstunden, die montags von 11-15 Uhr und mittwochs von 14-18 Uhr stattfinden, werden noch engagierte Mediziner:innen gesucht, die sich ehrenamtlich einbringen möchten. Informationen zu einem Ehrenamt bei der Anlaufstelle open.med berlin-lichtenberg finden Sie hier. Gerne kann das Gesuch auch an interessierte Kolleg:innen weitergeleitet werden. Insbesondere für die Fachbereiche Gynäkologie sowie Kinder- und Jugendmedizin wird zusätzliche Unterstützung gesucht.
Zudem baut Ärzte der Welt für die Verweisberatung ein Fachärztenetzwerk auf, für das noch Kooperationspraxen gesucht werden, die nach selbst gewählter Kapazität ehrenamtlich Patient:innen fachärztlich weiterbehandeln.
Kontakt für Rückfragen:
lena.rimbach@aerztederwelt.org
Weitere Meldungen
Ab 1. Juli: Formlose Bescheinigung für eine Krankenhausbegleitung wird vergütet
Wenn Menschen mit Behinderung eine Krankenhausbegleitung benötigen, erhalten Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen ab dem 1. Juli 2023 eine Vergütung für die Ausstellung einer formlosen Bescheinigung.
AU-Bescheinigung bei Absonderung: Versandkosten werden erstattet
Besteht bei Patient:innen eine Absonderungspflicht, kann bei Ausstellung einer telefonischen AU mit anschließendem Postversand die Kostenpauschale 40128 abgerechnet werden.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
KV Berlin: Endlich Einigung mit Krankenkassen erzielt
COVID-19-Schutzimpfung ist auch in Berlin jetzt Kassenleistung.