Praxisinformationsdienst

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV
Praxisinformationsdienst Nr. 07, 13.04.2023

Aus der Gesundheitspolitik

Verhandlungen über neue TI-Pauschalen und sektorengleicher Vergütung gescheitert

Die verschiedenen Pauschalen zur Kostenerstattung der Telematikinfrastruktur (TI) sollen ab dem 1. Juli 2023 durch eine monatliche Pauschale für die Ausstattung und den Betrieb der TI ersetzt werden – so sieht es eine Regelung im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) vor. Die Höhe und Berechnung der Pauschale sollten GKV-Spitzenverband, Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) sowie die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bis zum 30. April vereinbaren. KBV und KZBV erklärten diese Verhandlungen in der letzten Woche für gescheitert. Die Begründung: Die Kassen wollen viel zu geringe Pauschalen zahlen. Diese würden am Ende eine weitere Kostenbelastung für die Praxen bringen.

Ebenfalls gescheitert sind die Verhandlungen von GKV-Spitzenverband, der Deutschen Krankenhausgesellschaft und der KBV zur speziellen sektorengleichen Vergütung von Operationen. Laut KBV hätte der GKV-Spitzenverband auch hier „kein ernsthaftes Interesse gezeigt, zügig voranzukommen“.

Die monatliche Pauschale für die TI sowie die spezielle sektorengleiche Vergütung von Operationen müssen jetzt vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) per Rechtsverordnung festgelegt werden. 

Für die Praxis

2. Quartal 2023: Änderungen auf einen Blick

Vom Wegfall der letzten Corona-Sonderregelungen bis hin zu verschiedenen Änderungen im EBM – der Quartalswechsel bringt wieder zahlreiche Neuerungen für Praxen. Für einen Überblick über wichtige Änderungen empfiehlt sich ein Blick auf die KV-Website unter „Neu zum Quartal“. Mit Auswahl des Filters „Neu zum 1. April“ werden alle Praxis-News mit Neuigkeiten zum 1. April angezeigt. 

Auch die KBV hat alle wesentlichen Änderungen auf einer Seite zusammengefasst.

Keine Maskenpflicht mehr in Praxen

Mit Auslaufen der entsprechenden Regel im Infektionsschutzgesetz, endete die Maskenpflicht für Besucher:innen und Patient:innen in Arzt-, Zahnarzt- und Psychotherapeutenpraxen am 7. April. 

Das Tragen von Masken kann als Infektionsschutzmaßnahme aber weiterhin nützlich sein. Praxen, die an der Maskenpflicht festhalten möchten, können sich auf ihr Hausrecht berufen und das Tragen einer Maske in ihren Räumlichkeiten weiter vorgeben.

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