Verordnungs-News

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV
Verordnungs-News Nr. 8, 25.09.2025

Sonderausgabe: Influenza-Impfstoffe für die Saison 2025/2026

Auslieferung der trivalenten Influenza-Impfstoffe hat begonnen

Seit diesem Monat werden die Influenza-Impfstoffe der Saison 2025/2026 an die Apotheken ausgeliefert. Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat bereits 17,6 Mio. Impfstoffdosen der aktuellen Saison freigegeben (Stand 14. September 2025, siehe Website Paul-Ehrlich-Institut unter Impfstoffdosen 2025/2026).

Die im Winter und Frühjahr vorbestellten Impfstoffdosen können nun von Ihnen in der Apotheke, in der die Vorbestellung erfolgte, abgerufen werden. Besteht für Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) der Bedarf an mehr als den vorbestellten Influenza-Impfstoffdosen, bestellen Sie diese bitte als Sprechstundenbedarf (siehe Ausstellung der Rezepte) in der Apotheke Ihrer Wahl nach.
 

Wer darf geimpft werden? – Anspruch gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie

Gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL), Anlage I haben Versicherte Anspruch auf die Influenza-Schutzimpfung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sofern sie einer der dort genannten Risikogruppen angehören. 

Hierzu zählen:

  • Alle Personen ab dem Alter von 60 Jahren
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer erhöhten gesundheitlichen Gefährdung infolge einer in derAnlage I  genannten chronischen Grunderkrankung
  • Alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung ab 1. Trimenon
  • Bewohnende von Einrichtungen der Pflege
  • Medizinisches Personal
  • Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
  • Kontaktpersonen von Menschen mit bestimmtem Risiko
  • Personen mit beruflicher Gefährdung durch Geflügel und Wildvögel

Trivalent anstelle tetravalent

Im September 2024 wurde die Impfstoffempfehlung in der SI-RL angepasst und damit die WHO-Empfehlung von 2023 umgesetzt. Somit wird die Anzahl der Stämme nicht mehr spezifiziert, sondern auf Anwendung eines Influenza-Impfstoffes mit aktueller, von der WHO empfohlener Antigenkombination verwiesen. 

Aktuell werden aufgrund der nur noch selten nachgewiesenen Influenzakomponente B/Yamagata ausschließlich trivalente Influenza-Impfstoffe lt. WHO empfohlen und entsprechend hergestellt und ausgeliefert.

Welche Impfstoffe können verabreicht werden?

Es sind verschiedene Influenza-Impfstoffe zur Verabreichung für Erwachsene und Kinder ab einem Alter von sechs Monaten zugelassen (siehe Tabelle weiter unten).

Erwachsene ab 60 Jahren werden laut SI-RL  mit dem inaktivierten Hochdosis-Influenza-Impfstoff (momentan nur Efluelda®) und mit dem inaktivierten MF59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff (momentan nur Fluad®) geimpft. Bestehen medizinische Gründe oder nachgewiesene Lieferengpässe, die einer Verimpfung von Efluelda® und Fluad® entgegenstehen, kann ≥ 60-Jährigen auch der konventionelle inaktivierte Influenza-Impfstoff (Flucelvax®, Influvac®, Xanaflu®, Vaxigrip®, Influsplit®) verabreicht werden, Bitte dokumentieren Sie den Grund in der Patientenakte.

Neu in dieser Saison ist, dass anspruchsberechtigte Kinder bis zum Alter von acht Jahren, die zum ersten Mal im Leben gegen Influenza geimpft werden, zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen erhalten.

Impfstoffalternativen bei Lieferengpässen

Die SI-RL (§11a) ermöglicht bei Versorgungsengpässen die Abgabe eines alternativen Impfstoffs, der in der Anlage 3 der SI-RL gelisteten ist. Voraussetzung ist, dass das PEI den Lieferengpass festgestellt und auf der Lieferengpassliste veröffentlicht hat. Der Anspruch auf einen alternativen Impfstoff besteht für die Zeit des Lieferengpasses und sofern die Schutzimpfung zeitnah erfolgen soll.
In der Anlage 3 der SI-RL sind empfohlene Alternativen und Hinweise zur Umsetzung bei Lieferengpässen aufgelistet. Für Erwachsene ab 60 Jahren steht als Alternative ein konventioneller inaktivierter Influenza-Impfstoff zur Verfügung.  

Bestellung von Influenza-Impfstoffen

Bitte beachten Sie: Seit Herbst 2022 können auch Apotheken Impfungen gegen Influenza anbieten. Sofern sich in Ihrer Nähe impfende Apotheken befinden, könnte dies eine Reduzierung von Impfabnahmen in Ihrer Praxis zur Folge haben. Bitte beziehen Sie dies bei der Bestellung der Impfstoffe, wenn möglich, mit ein.

Bitte orientieren Sie sich bei Bestellungen/Nachbestellungen am Bedarf der letzten Saison, sofern sich hinsichtlich der Zusammensetzung Ihres Patientenklientels, der Fallzahlen und der Praxisgröße keine Veränderungen ergeben haben.

Übersicht Influenza-Impfstoffe Saison 2025/2026

Influenza-ImpfstoffGKV-Belastungspreis pro Dosis
(anhand der 10er -Packung berechnet)
Stand 19.12.2024
 zugelassenes Anwendungsalter 
 
Flucelvax® 2025/202613,75 €Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren
Influvac® 2025/202613,76 €Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten
Xanaflu® 2025/202613,76 €Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten
Vaxigrip® 2025/202613,81 €Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten
Influsplit®  2025/202614,21 €Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten
Efluelda® 2025/202625,09 €Erwachsene ab 60 Jahren
Fluad® 2025/202625,09 €Erwachsene ab 50 Jahren
Fluenz® 2025/2026 Nasenspray (LAIV)*26,43 € (nur als Einzeldosis verfügbar)Kinder und Jugendliche von 2-17 Jahren

* SI-RL: Kann im medizinisch begründeten Einzelfall eine Impfung mit inaktivierten Influenza-Impfstoffen (IIV) nicht durchgeführt werden (z. B. Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen), können Mehrkosten durch die Anwendung eines nasalen, attenuierten Influenza-Lebendimpfstoffs (LAIV) gerechtfertigt sein.

Wie in den Vorjahren werden die Influenza-Impfstoffe sowohl mit als auch ohne Kanüle in den Verkehr gebracht. Die benötigten Einmalkanülen zählen zu den Kosten, die gemäß EBM 7.1 “Enthaltene Kosten"  bereits in den Symbolnummern zur Vergütung in den Impfvereinbarungen enthalten sind. Ein Bezug als Sprechstundenbedarf (SSB) ist somit nicht möglich. 

Abstand zur COVID-19 Impfung

Momentan ist kein Kombinationsimpfstoff Influenza/COVID-19 verfügbar und somit nur die Gabe der Einzelimpfstoffe möglich.
Die Influenza-Impfung sollte laut RKI im Spätherbst (Oktober bis Mitte Dezember) erfolgen. Sofern die Indikation zur Impfung sowohl gegen Influenza als auch gegen COVID-19 besteht, ist die gleichzeitige Verabreichung der beiden Impfstoffe möglich. Zwischen der COVID-19-Impfung und der Verabreichung von Totimpfstoffen muss kein Impfabstand eingehalten werden. Die Injektion sollte bei simultaner Gabe jeweils an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen (siehe RKI). 

Ausstellen der Rezepte

Verordnungen für Influenza-Impfstoffe für GKV-Versicherte erfolgen ausschließlich (auch im Einzelfall) wie folgt:

  • Auf einem Muster 16-Formular (rosa Rezept)
  • Ohne Namensnennung der Versicherten
  • Kostenträger für alle gesetzlich Versicherten: AOK Nordost
  • Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) sind mit „8" und „9" zu kennzeichnen
  • Höchstmenge pro Rezept: 70 Impfdosen Influenza-Impfstoff – ggf. mehrere Rezeptformulare nutzen
  • Bitte vermerken: „Verordnung gültig bis 30.04.2026“ (dient der Apothekenabrechnung)
  • Die Bestellung erfolgt produktbezogen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.

Auf diesem Muster 16-Formular sind ausschließlich Impfstoffe zu verordnen.
 

Ausblick: Erweiterung der Indikations- und beruflichen Indikationsempfehlung in der SI-RL

Am 17. Juli 2025 hat die STIKO aufgrund der zunehmenden Zirkulation von hochpathogenen H5Nx-Viren in Geflügel und Säugetieren die Influenza-Impfempfehlung angepasst (siehe Epidemiologisches Bulletin 29/2025). Neu sind:

  • Indikationsimpfung für Personen, die im privaten Umfeld häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z. B. Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben
  • Berufliche Indikation: Personen, die beruflich einen häufigen, regelmäßigen und direkten Kontakt zu z. B. Schweinen, Geflügel, Wildvögeln (frei und gehalten) und Robben haben und tätig sind in z. B.
    • Nutztierhaltungen
    • Zoos oder Tierparks
    • Tierheimen oder Auffangstationen
    • Tierarztpraxen
    • Schlachthöfen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 4. September 2025 der Erweiterung der SI-RL zugestimmt. Vorbehaltlich der Nichtbeanstandung des Beschlusses durch das BMG wird die Änderung demnächst im Bundesanzeiger veröffentlicht. Einen Tag nach der Veröffentlichung tritt die Änderung in Kraft und die Leistungspflicht der Impfungserweiterung in der GKV ist gegeben. 

Bitte beachten Sie, dass eine Verimpfung bei Vorliegen der neuen Indikationen noch nicht möglich ist.