Sonderausgabe: Influenza-Impfstoffe für die Saison 2026/2027
Seit Ende letzten Jahres können Influenza-Impfstoffe für die Saison 2026/2027 für gesetzlich Versicherte über den Sprechstundenbedarf vorbestellt werden. Mit der frühzeitigen Bestellung seitens der Arztpraxen soll gewährleistet werden, dass Apotheken eine ausreichende Menge Influenza-Impfstoffe ordern und in der Saison 2026/2027 den Arztpraxen zur Verfügung stellen können.
Anspruchsberechtigte
Gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL), Anlage I haben Versicherte Anspruch auf die Influenza-Schutzimpfung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sofern sie einer der dort genannten Risikogruppen angehören.
Hierzu zählen:
- Alle Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit chronischer Grunderkrankung (siehe SI-RL, Anlage I)
- Alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon, mit erhöhtem Risiko aufgrund eines Grundleidens ab dem 1. Trimenon
- Bewohner:innen in Alters- und Pflegeheimen
- Medizinisches Personal
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
- Kontaktpersonen von Menschen mit bestimmtem Risiko
- Personen mit häufigem, regelmäßigem und direktem Kontakt zu beispielweise Schweinen, Geflügel, Wildvögeln und Robben
Welche Impfstoffe können in der Saison 2026/2027 verabreicht werden?
Es sind verschiedene Influenza-Impfstoffe zur Verabreichung bei Erwachsenen und Kindern ab einem Alter von sechs Monaten zugelassen (siehe Tabelle „Übersicht Influenza-Impfstoffe Saison 2026/2027“ unten).
Bitte beachten Sie, dass seit der Saison 2025/2026 alle anspruchsberechtigten Kinder bis zum Alter von acht Jahren, die erstmals im Leben gegen Influenza geimpft werden, zwei Impfungen im Abstand von vier Wochen erhalten.
Erwachsene ab 60 Jahren werden laut SI-RL mit dem inaktivierten Hochdosis-Influenza-Impfstoff (derzeit nur Efluelda®) und mit dem inaktivierten MF59-adjuvantierten Influenza-Impfstoff (derzeit nur Fluad®) geimpft. Bestehen medizinische Gründe oder nachgewiesene Lieferengpässe, die einer Verimpfung von Efluelda® und Fluad® entgegenstehen, kann ≥ 60-Jährigen auch der konventionelle inaktivierte Influenza-Impfstoff (Flucelvax®, Influvac®, Xanaflu®, Vaxigrip®, Influsplit®) verabreicht werden.
Bitte dokumentieren Sie den Grund in der Patientenakte.
Bestellung von Influenza-Impfstoffen
Seit 2022 können auch Apotheken Impfungen gegen Influenza anbieten. Zur Ermittlung der Bestellmenge können Sie vorab in Ihrem Umfeld klären, ob das Angebot der Apotheken Auswirkungen auf die Durchführung der Influenza-Impfungen in Ihrer Praxis haben könnte. Darüber hinaus orientieren Sie sich bitte an den tatsächlich zu Lasten der GKV abgerechneten Impfdosen in der letzten Saison, sofern sich hinsichtlich der Zusammensetzung Ihres Patientenklientels, der Fallzahlen und der Praxisgröße keine Veränderungen ergeben haben. Bestellen Sie Ihren voraussichtlichen Gesamtbedarf an Influenza-Impfstoffen möglichst bis zum 31. März 2026 in der Apotheke Ihrer Wahl.
Übersicht Influenza-Impfstoffe Saison 2026/2027
| Influenza-Impfstoff | GKV-Belastungspreis pro Dosis (anhand der 10er -Packung berechnet) Stand 31.12.2025 | zugelassenes Anwendungsalter |
| Flucelvax® 2026/2027 | 13,75 € | Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten |
| Vaxigrip® 2026/2027 | 13,81 € | |
| Influvac® 2026/2027 | 14,10 € | |
| Xanaflu® 2026/2027 | 14,10 € | |
| Influsplit® 2026/2027 | 14,21 € | |
| Efluelda® 2026/2027 | 25,09 € | Erwachsene ab 60 Jahren |
| Fluad® 2026/2027 | 25,09 € | Erwachsene ab 50 Jahren |
| Fluenz® 2026/2027 Nasenspray (LAIV)* | 26,43 € (nur als Einzeldosis verfügbar) | Kinder und Jugendliche von 2-17 Jahren |
* SI-RL: Kann im medizinisch begründeten Einzelfall eine Impfung mit inaktivierten Influenza-Impfstoffen (IIV) nicht durchgeführt werden (z. B. Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen), können Mehrkosten durch die Anwendung eines nasalen, attenuierten Influenza-Lebendimpfstoffs (LAIV) gerechtfertigt sein.
Wie in den Vorjahren werden die Influenza-Impfstoffe sowohl mit als auch ohne Kanüle in den Verkehr gebracht. Die benötigten Einmalkanülen zählen zu den Kosten, die gemäß EBM 7.1 “Enthaltene Kosten" bereits in den Symbolnummern zur Vergütung in denImpfvereinbarungen enthalten sind. Ein Bezug als Sprechstundenbedarf (SSB) ist somit nicht möglich.
Ausstellen der Rezepte
Verordnungen für Influenza-Impfstoffe für GKV-Versicherte erfolgen ausschließlich (auch im Einzelfall):
- auf einem Muster 16-Formular (rosa Rezept)
- ohne Namensnennung der Versicherten/des Versicherten
- Kostenträger für alle gesetzlich Versicherten: AOK Nordost
- Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) sind mit „8" und „9" zu kennzeichnen
- Höchstmenge pro Rezept: 70 Impfdosen Influenza-Impfstoff – ggf. mehrere Rezeptformulare nutzen
- bitte vermerken: „Verordnung gültig bis 30.04.2027“ (dient der Apothekenabrechnung)
- Die Bestellung erfolgt produktbezogen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.
Auf diesem Muster 16-Formular sind ausschließlich Impfstoffe zu verordnen.
