Praxisinformationsdienst

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Sonder-PID Digitalisierung Nr. 4, 04.05.2023

Online-Umfrage: Wie werden digitale Anwendungen in Ihrem PVS umgesetzt?

Welche Rolle spielt die Qualität der Praxisverwaltungssysteme und die IT-Betreuung durch die Softwarehäuser, wenn es um das Voranschreiten der Digitalisierung in den Praxen geht? Dieser Frage möchte das Ärztenetzwerk Berlin in Unterstützung mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) auf den Grund gehen und bittet um die Mithilfe der Berliner Praxen!

In einer Online-Umfrage geht es darum, zu erfassen, wie die digitalen Anwendungen in den verschiedenen PVS umgesetzt werden. Ziel ist, mit den Ergebnissen letztendlich auch Einfluss auf die Hersteller zu nehmen, damit Digitalisierung im Praxisalltag tatsächlich entlastet und sie dazu beiträgt, die Versorgungsqualität auch bei wachsenden Anforderungen und sich verschärfendem Fachkräftemangel zu gewährleisten.

Bitte nehmen Sie sich die Zeit und nehmen Sie an der Online-Befragung teil! Derzeit findet die Befragung ausschließlich unter der Berliner Ärzteschaft statt, eine bundesweite Ausweitung ist in einem nächsten Schritt vorgesehen.

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www.kvberlin.de: Digitale Themen haben einen neuen Platz

Von der Telematikinfrastruktur bis zur IT-Sicherheit – ab sofort sind alle digitalen Themen auf der KV-Website unter „Für Praxen“ -> „Alles für den Praxisalltag“ -> „Digitalisierung und IT“ neu gebündelt. In diesem Bereich finden Sie:

  • Technische Komponenten der Telematikinfrastruktur (TI) und Hinweise zur Kostenerstattung
  • Rechtliche Rahmenbedingungen und technische Voraussetzungen für alle TI-Anwendungen
  • Überblick zu den IT-Sicherheitsmaßnahmen gemäß IT-Sicherheitsrichtlinie 

Die Inhalte werden regelmäßig aktualisiert und erweitert – schauen Sie vorbei!

Bestellung von Praxisausweisen: Anbieter müssen zuerst Identität prüfen

Seit dem 3. April 2023 sind Kartenanbieter im Rahmen der Bestellung von Praxisausweisen (SMC-B-Karten) dazu verpflichtet, die Identität von Antragstellenden per amtlichen Ausweisdokuments zu prüfen – so sehen es angepasste Vorgaben der gematik vor. Die Identitätsprüfung gilt sowohl bei der Erstbestellung, als auch für Folgekarten.

Für die Identitätsprüfung können die Antragstellenden zwischen den Verfahren Postident in einer Postfiliale oder der Online-Identifikation mit der Online-Ausweisfunktion eID wählen.

Erst nach der erfolgreichen Identitätsprüfung stellt der Anbieter der KV Berlin den Antrag auf eine SMC-B Karte zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung. Bitte achten Sie auf eine rechtzeitige Bestellung Ihrer SMC-B Karte, da die Identifikationsprüfung mit einer verlängerten Bearbeitungszeit einhergehen kann. Weitere Informationen finden Sie bei ihrem Kartenanbieter. 

Ersatzbescheinigungen für TK-Versicherte über KIM

Die Techniker Krankenkasse (TK) startet als erste Krankenkasse mit der elektronischen Ersatzbescheinigung. Dabei soll die Bescheinigung von der Krankenkasse direkt an die Praxis versendet werden. Vorher fordert die Praxis die Ersatzbescheinigung für ihren Patienten / ihre Patientin im Praxisverwaltungssystem an. Laut TK soll der Nachweis anschließend „sofort“ vorliegen. Für die Übertragung wird KIM genutzt. Diese Anwendung in der Telematikinfrastruktur (TI) wird bereits für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) genutzt und ist somit in den meisten Praxen vorhanden.

Die elektronische Ersatzbescheinigung hat die TK im Rahmen eines Pilotprojekts mit dem Softwareunternehmen eHealth Experts (ehex) entwickelt. Die technischen Voraussetzungen wurden in einer Arbeitsgruppe mit allen Krankenkassen und auch der gematik erarbeitet. Die Funktion soll laut TK auch in den PVS von Apraxos und Medisoft integriert sein, weitere Krankenkassen und Dienstleister wollen nachziehen.

Mit der elektronischen Ersatzbescheinigung müssen Versicherte nicht mehr selbst den Nachweis bei der Krankenkasse beschaffen, auch eine zum Termin nicht mitgebrachte elektronische Gesundheitskarte müsste nicht mehr im Nachhinein in der Praxis vorgelegt werden – das vereinfacht den Prozess für Praxen, Patient:innen und Versicherungen. Die KV Berlin ist gespannt, ob sich die digitale Anwendung im Praxisalltag bewährt und flächendeckend ausgerollt werden kann.

Digitaler Zwilling – digitale Identitäten als Basis für die TI 2.0

Die Telematikinfrastruktur (TI) ist eine sichere Plattform, die das Gesundheitswesen miteinander vernetzt und digitalisiert. Mithilfe der TI sind digitale Anwendungen, wie die elektronische Patientenakte (ePA), elektronisches Rezept (eRezept) oder der elektronische Arztbrief (eArztbrief) erst möglich. 

Bisher müssen sich Leistungserbringer für den sicheren Zugang zur TI mit spezieller Hardware, wie Konnektor, Praxisausweis (SMC-B Karte) und elektronischen Heilberufeausweis (eHBA) sowie entsprechender Lesegeräte authentifizieren. Damit ist der Zugang hauptsächlich an den Ort der Praxis gebunden. 
Mit der TI 2.0 wird der Weg für ortsunabhängige und flexiblere Gesundheitsversorgung geschaffen. Die wesentliche Basis stellt eine digitale und vor allem komplett virtuelle Authentifizierung des Leistungserbringers und Versicherten mittels digitaler Identitäten, der sog. digitale GesundheitsID dar.

Digitale GesundheitsID

Bei der digitalen GesundheitsID handelt es sich im Prinzip um einen digitalen Identitätsnachweis mittels Smartphone. Dafür wird ein geschützter Speicherbereich, der sogenannte ID-Wallet im Smartphone genutzt. Ein wesentlicher Vorteil ist, dass komplizierte und mehrfache Registrierungen entfallen, da nur einmal ein Registrierungsprozess notwendig ist und weitere Anwendungen auf die bereits bestätigte GesundheitsID zurückgreifen.

Rollout beginnt in 2024

Im ersten Schritt werden Versicherte eine GesundheitsID erhalten, um sich auch ohne ihre eGK für digitale Anwendungen der Gesundheitsversorgung, wie die Videosprechstunde und DIGA kartenlos authentifizieren bzw. TI-Anwendungen wie E-Rezept und ePA per App managen zu können. Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPPflEG) sind die gesetzlichen Krankenversicherungen verpflichtet, auf Wunsch ihrer Versicherten ab dem 1. Januar 2024 GesundheitsIDs bereitzustellen. Für Versicherte ist die Nutzung der GesundheitsID freiwillig.

Zukünftig sollen GesundheitsIDs auch Leistungserbringern als Identitätsnachweis zur Verfügung stehen, sodass dies ein wesentlicher Schritt Richtung karten- und hardwareunabhängigen Zugang zur TI bzw. zur TI 2.0 darstellt. 

DMEA in Berlin – Digitalisierungsstrategie im Fokus

In der letzten Woche kamen Vertreter aus Politik, Industrie und dem Gesundheitswesen zu Deutschlands wichtigster Digital Health Messe in Berlin zusammen – der DMEA.
In Vorträgen und Diskussionen wurden alle Themen erörtert, die zukünftig auch die ambulante Versorgung mitbestimmen werden. Zudem zeigten Unternehmen ihre E-Health-Lösungen.

Die KV Berlin gibt einen Überblick über die wichtigsten Themen:

Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sowie die BMG-Digitalisierungschefin Susanne Ozegowski stellten auf der DMEA die Digitalisierungsstrategie des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor. Dabei wurde immer wieder betont, dass Digitalisierung nur funktioniert, wenn die Anwendungen für alle Beteiligten – also auch für due Praxen – einen Mehrwert bringen. Die elektronische Patientenakte (ePA), die im nächsten Jahr durch die geplante Opt-out-Regel zum Standard werden soll – sei hier ein zentrales Kernelement. Klar war auch, dass die ePA nicht den gewünschten Nutzen bringt, wenn die Daten darin nur als PDF abgelegt sind. Perspektivisch müssen dort strukturiert Daten erfasst werden. Den Anfang soll laut Ozegowski im nächsten Jahr der elektronische Medikationsplan machen.

Perspektiven aus der ambulanten Versorgung

Wenn Digitalisierung allen nutzen soll, dann ist die Perspektive der Praxen enorm wichtig. Erfreulich war deshalb, dass Praxen in den zahlreichen Diskussionen mit dabei waren und so auch gegenüber der Politik ihren Erfahrungen und Bedürfnissen Ausdruck verleihen konnten. Immer wieder Thema waren die Praxisverwaltungssysteme (PVS), die in der Praxis die wichtigste Schnittstelle zu den digitalen Anwendungen bilden. Genau diese funktionieren aber oft nicht richtig, sind wenig nutzerfreundlich und nicht mit anderen Systemen interoperabel. Hier soll es künftig mehr technische Standards geben, damit die Integration neuer Funktionen und auch der Wechsel zwischen den Systemen besser funktioniert – das kommende Digitalisierungsgesetz sieht entsprechende Regelungen für Hersteller vor.

Ebenfalls wurde von Praxen angemerkt, dass technisch nicht ausgereifte Anwendungen und technische Störungen frustrieren und vor allem auch Zeit kosten, die nicht mehr für die Patientenversorgung zur Verfügung steht. In diesem Kontext wurde auch die Vergütung angesprochen. Denn mit der Digitalisierung gehen nicht nur neue Aufgaben einher, die Zeit und Personal binden, diese Aufgaben sind auch im heutigen Vergütungssystem nicht abgebildet. Hier braucht es dringend eine Anpassung.

Datennutzung und KI

Ein Thema, das auch das BMG besonders im Fokus hat, ist die Datennutzung. Mit der zunehmenden Digitalisierung werden immer mehr Gesundheitsdaten verfügbar, die auch für die Wissenschaft und Forschung genutzt werden sollen. Die Verfügbarkeit der Daten – in Zukunft auch immer mehr über Clouddienste anstatt auf dem eigenen Praxisserver – wird in den kommenden Jahren aber auch neue Fragen in puncto Informationssicherheit und Datenschutz bringen, die auch die Praxen beschäftigen werden.

Nicht zuletzt wurde auch über den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) diskutiert. Die Entwicklung ist sehr dynamisch und aktuell ist nicht abzuschätzen, wie KI auch die ambulante Versorgung verändern wird, insbesondere für die effiziente Versorgung von Patient:innen werden hier große Potenziale gesehen.