In eigener Sache
Resolution der Vertreterversammlung zum enttäuschenden Ergebnis der Finanzierungsverhandlungen
Bei der Vertreterversammlung (VV) der KV Berlin am 21. September waren die Finanzierungsverhandlungen, bei denen es kürzlich zu einer – aus KV-Sicht enttäuschenden – Einigung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband gekommen war, das bestimmende Thema. Die Mitglieder der VV sowie die Vorsitzende Dr. Gabriela Stempor zeigten sich empört über das Ergebnis von nur 3,85 Prozent Steigerung des Orientierungswerts. Die VV verabschiedete zu dem Thema auch eine Resolution mit dem klaren Auftrag an die KV Berlin, Möglichkeiten der Leistungsreduktion in den Praxen zu prüfen: „Die Verhandlungen haben gezeigt, dass die gesellschaftlichen Leistungen der Vertragsärzteschaft von der Politik und der GKV nicht wertgeschätzt werden. Wir fordern deshalb den Vorstand der KV Berlin auf, in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden Vorschläge zu erarbeiten, wie eine Leistungsreduktion auf die mit den Krankenkassen vereinbarte Leistungsmenge erreicht werden kann“, heißt es darin. Momentan würden 20 Prozent der erbrachten ärztlichen Leistungen über der mit den Krankenkassen vereinbarten bezahlten Leistungsmenge liegen. Die KV Berlin spricht sich für eine neue Systematik bei den Finanzierungsvereinbarungen aus. Mehr Informationen in der Pressemitteilung vom 22.09.2023.
KV Berlin unterstützt Protestaktionen der Berufsverbände am 2. Oktober
Zahlreiche Berufsverbände haben auch in Berlin für den 2. Oktober zu Protestaktionen aufgerufen, um ihrem Unmut über das Ergebnis der bundesweiten Finanzierungsverhandlungen zwischen der KBV und dem GKV-Spitzenverband Luft zu machen. Auch die KV Berlin zeigte sich massiv enttäuscht von dem Ergebnis und rief schleunigst zu einem Umdenken auf, damit die ambulante Versorgung nicht an Boden verliert (siehe Pressemitteilung vom 15.09.2023).
Insofern begrüßt der Vorstand der KV Berlin die Initiativen der einzelnen Berufsverbände und appelliert an die Mitglieder, sich bei ihrem jeweiligen Berufsverband zu informieren, welche Aktionen geplant sind. Eine weitere Möglichkeit: Suchen Sie das Gespräch mit Ihren Patient:innen und klären diese über die Situation auf. Es ist wichtig, dass die Patient:innen verstehen, warum es zu Protesten kommen wird.
Die KV Berlin wird für den 2. Oktober die Versorgung absichern. Vorsorglich wird der Ärztliche Bereitschaftsdienst verstärkt werden und es werden zusätzliche Fahrzeuge im Tagesdienst eingesetzt. Außerdem werden sechs KV-Notdienstpraxen für Erwachsene von 9 bis 21 Uhr öffnen. Wir werden dazu auf der Website informieren.
Aktuell sind weitere Maßnahmen in Planung, um die seit dem Sommer stattfindende bundesweite Protestaktion „PraxenKollaps“ fortzusetzen, an der sich auch die KV Berlin beteiligt hat. Sobald hierzu Details bekannt sind, werden wir berichten.
Aus der KV Berlin
KV Berlin schafft 21,5 zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten für Kinder- und Jugendärzt:innen
Die Entbudgetierung bei den Kinder- und Jugendärzt:innen hat die KV Berlin dazu veranlasst, für Berlin eine Änderung des Bedarfsplans in der pädiatrischen Versorgung auf den Weg zu bringen. Dadurch können mehr Niederlassungsmöglichkeiten geschaffen werden. Wie in der hausärztlichen Versorgung soll es auch bei den Kinder- und Jugendärzt:innen keinen einheitlichen Planungsbereich mehr geben.
Geplant sind künftig vier Planungsbereiche:
- Charlottenburg-Wilmersdorf/Friedrichshain-Kreuzberg/Mitte/Neukölln/Tempelhof-Schöneberg (Bereich 1)
- Lichtenberg/Marzahn-Hellersdorf (Bereich 2)
- Treptow-Köpenick (Bereich 3)
- Spandau/Reinickendorf (Bereich 4).
Durch den veränderten Bedarfsplan werden in den Bezirken der Bereiche 2 bis 4 21,5 zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten geschaffen – 8 in Lichtenberg/Marzahn-Hellersdorf, 8,5 in Spandau/Reinickendorf sowie 5 in Treptow-Köpenick. Die übrigen sieben Bezirke, in denen sich die Versorgung noch auf einem guten Niveau befindet, werden im Planungsbereich 1 zusammengefasst und bleiben für neue Niederlassungen gesperrt.
Sobald die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, das Gemeinsame Landesgremium und die Patientenorganisation ihre Stellungnahmen abgegeben haben, wird final der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in Berlin über den angepassten Bedarfsplan entscheiden.
Die vollständige Pressemitteilung der KV Berlin zu diesem Thema lesen Sie hier.
Neue Funktion im Online-Portal: Anzeige der Nachweiszeiträume der Fortbildungsverpflichtung
Ab dem 1. Oktober 2023 können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen im Online-Portal der KV Berlin ihren individuellen Nachweiszeitraum zur Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V einsehen. Anstellende Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sowie Ärztliche Leiter:innen können zudem den aktuellen Fortbildungszeitraum sowie den Stichtag zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung für alle unter der BSNR angestellten Ärzt:innen sowie Psychologische Psychotherapeut:innen nach Eingabe der Chef-PIN für den erweiterten Zugriff einsehen.
Weitere Informationen in der Praxis-News.
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung: Prüfung dauert an
Im Juli 2023 hat der Zulassungsausschuss alle Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, MVZ und Einrichtungen, für die noch keine (ausreichende) Versicherungsbescheinigung gem. § 113 Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) über einen Berufshaftpflichtversicherungsschutz vorliegt, angeschrieben, den Nachweis als Scan per E-Mail unter berufshaftpflichtversicherung@kvberlin.de, per Post oder per Fax einzureichen.
Die eingereichten Nachweise werden fortlaufend geprüft. Dies kann etwas Zeit in Anspruch nehmen. Wichtig: Nur wenn die Prüfung Ihres Nachweises ergibt, dass dieser nicht den gesetzlichen Vorgaben des § 113 Abs. 2 VVG entspricht, wird der Zulassungsausschuss Sie diesbzgl. kontaktieren. Werden bei der Prüfung keine Beanstandungen festgestellt, werden Sie nicht kontaktiert. Bitte sehen Sie daher von Anfragen zum Bearbeitungsstand ab. Eine Eingangsbestätigung kann leider aufgrund der Vielzahl der gleichzeitig eingereichten Nachweise nicht erfolgen.
Die KV Berlin weist ausdrücklich darauf hin, dass eine etwaige Beanstandung des von Ihnen eingereichten Nachweises keine negativen Auswirkungen für Sie haben wird, ohne dass Sie zuvor nochmals kontaktiert und angehört werden und Gelegenheit zur ergänzenden Einreichung haben.
Zum Hintergrund: Vertragsärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind gemäß § 95e Abs. 1 und Abs. 6 SGB V verpflichtet, sich ausreichend gegen die sich aus der eigenen Berufsausübung ergebenden Haftpflichtgefahren zu versichern. Das Vorliegen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes ist durch den Zulassungsausschuss zu prüfen.
Informationen zum Nachweis des Berufshaftpflichtversicherungsschutzes können Sie auch im Merkblatt über die Bescheinigung nach § 113 Abs. 2 VVG nachlesen.
Terminservice: Meldebedarfe für das 4. Quartal 2023
Die Terminservicestelle der KV Berlin hat die Meldebedarfe für das 4. Quartal 2023 veröffentlicht und bittet um Berücksichtigung.
Bitte beachten Sie: Seit 1. Januar 2023 gelten höhere Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung. Bitte nutzen Sie den 116117 Terminservice (ehemals eTerminservice), um von den höheren Zuschlägen zu profitieren. Dort melden Sie die Termine, die von TSS und Leitstelle vermittelt werden. Auch Hausärzt:innen und Kinder- und Jugendmediziner:innen können darüber Termine zu Fachärzt:innen vermitteln. Alle Informationen hier.
Aus der Gesundheitspolitik
Erster Arbeitsentwurf zur Krankenhausreform liegt vor
Nachdem sich Bund und Länder auf ein Eckpunktepapier zur Krankenhausreform geeinigt haben, wurde seitens des BMG vergangene Woche nun der erste Arbeitsentwurf für eine Krankenhausreform vorgelegt. Dieser soll in ein Gesetz mit dem Namen „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ (kurz KHVVG) münden.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Die stationäre Versorgung soll durch die Einführung von bundeseinheitlichen Leistungsgruppen verbessert werden. Für Leistungen der Krankenhausbehandlungen sollen künftig bundeseinheitliche Qualitätskriterien gelten, die insbesondere Mindestanforderungen an die Struktur- und Prozessqualität stellen. Die viel diskutierte Level-Einordnung ist aus dem Entwurf verschwunden.
- Die Krankenhausfinanzierung soll durch Vorhaltepauschalen ergänzt werden. Ab 2024 ist eine Vorhaltefinanzierung von 60 Prozent der Gesamtbetriebskosten (inkl. Pflegepersonalkosten) vorgesehen, die zunächst bis 2030 gelten soll. Diese 60 Prozent sollen die Kliniken ohne Berücksichtigung tatsächlich erbrachter Fälle erhalten. Der Rest wird durch die DRG (diagnosebezogene Fallpauschalen) bezahlt. Krankenhäuser erhalten für jede zugewiesene Leistungsgruppe ein Vorhaltebudget.
- Weiterhin sieht das KHVVG sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen vor. Diese hießen vor einigen Monaten noch Level 1i-Krankenhäuser und sorgten auch im KV-System für heftige Diskussionen. Diese Einrichtungen sollen stationäre und ambulante Leistungen stärker verknüpfen und neben stationären auch sektorenübergreifende Leistungen erbringen. Um welche Standorte es sich handelt, sollen die Bundesländer entscheiden. Vermutet wird, dass eher kleinere Krankenhäuser in Betracht kommen. In diesen Einrichtungen sollen auch Vertragsärzt:innen ärztliche Leistungen erbringen können. Voraussetzung sind entsprechende Kooperationsvereinbarungen.
- Zu den sektorenübergreifenden Leistungen gehören u. a. ambulante Leistungen aufgrund einer Ermächtigung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung, ambulantes Operieren und belegärztliche Leistungen. Details sollen nach Inkrafttreten des Gesetzes von der Selbstverwaltung geklärt werden.
Aktuell prüfen die Bundesländer den Arbeitsentwurf, parallel arbeitet das BMG an dem Entwurf weiter.
Mit der Krankenhausreform – insbesondere mit den sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen und der dafür nötigen Vergütung – beschäftigt sich auch die KV Berlin intensiv. Im Rahmen einer Klausurtagung am 11. November wird die Vertreterversammlung das Thema mit Experten diskutieren und – daran anknüpfend – ggf. auch Vorschläge erarbeiten, wie sich die KV Berlin eine sektorenübergreifende Versorgung vorstellt.
Informationen zum Coronavirus
XBB.1.5-Varianten-adaptierter COVID-19-Impfstoff: Vergütung geregelt
Die KV Berlin und die Krankenkassen haben sich Ende letzter Woche bzgl. der Vergütung der Impfleistungen mit dem an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten COVID-19-Impfstoff von BioNTech/Pfizer geeinigt. Die Vergütung entspricht der bisherigen Regelung für COVID-19-Schutzimpfungen (15 Euro). Die Abrechnung von Impfleistungen kann für GKV-Versicherte somit über die Quartalsabrechnung erfolgen. Eine Übersicht über die zu verwendende Pseudonummer sowie die entsprechenden Suffixe stellt die KBV zur Verfügung.
Weitere Hinweise zur Abrechnung und Vergütung finden Sie hier.
Nächstes Long-COVID-Netzwerktreffen im Oktober
Am 4. Oktober findet von 15 bis 16.30 Uhr das nächste Online-Treffen des Long-COVID-Netzwerks der KV Berlin statt. Auf dem Programm stehen Referate zur Bedeutung der Psychotherapie bei Long-COVID und Beispiele aus der Praxis zu Long-COVID und Post Vac. Weitere Informationen auf der Themenseite.
Sie möchten Teil des Long-COVID-Netzwerks der KV Berlin werden?
Wenn Sie in dem Verzeichnis im Mitgliederbereich der Website aufgeführt werden möchten und an den monatlichen Netzwerktreffen teilnehmen wollen, füllen Sie bitte die Abfrage zu Ihrer Spezialisierung und bevorzugter Kontaktmöglichkeit aus.
So kommen Sie zur Abfrage im Mitgliederbereich:
- Melden Sie sich im Mitgliederbereich der Website an: Anmelde-Link.
- Geben Sie Ihre BSNR oder LANR sowie das dazugehörige Passwort für den Login ein (Zugangsdaten wie für das Online-Portal).
- Unter „Für Praxen“ und „Mitgliederbereich“ gelangen Sie zur Seite des „Long-COVID-Netzwerks“ und zur Abfrage.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an longcovid@kvberlin.de
Weitere Meldungen
Verzögerung bei Auslieferung von Comirnaty® Omicron XBB.1.5 für Kinder von 5 bis 11 Jahren
Eigentlich sollte eine Bestellung dieses Impfstoffes erstmalig bis zum 26. September mit Belieferung am 2. Oktober erfolgen. Nun ist eine erstmalige Bestellung erst zum 17. Oktober möglich.
Laut BMG kein Regressrisiko bei COVID-19-Impfstoffen in Mehrdosenbehältnissen
Bei COVID-19-Schutzimpfungen besteht kein Regressrisiko, wenn nicht der gesamte Impfstoff aus Mehrdosenbehältnissen verimpft werden kann. Wöchentliche Meldungen von tagesgenauen Impfdaten bleibt.
KBV: Bestellung von „Spikevax XBB.1.5“ von Moderna derzeit nicht empfohlen
Wegen eines bestehenden Regressrisikos rät die KBV gegenwärtig von Verordnungen des an die Omikron-Variante XBB.1.5 angepassten Impfstoffs von Moderna ab.
Für die Praxis
Grippeschutzimpfung: Infomaterial für die Praxis und Hinweise zu den Impfstoffen
Die Grippesaison startet. Damit Praxen ihre Patient:innen über die Wichtigkeit einer Grippeschutzimpfung informieren können, stellt die KBV kostenfreie Materialien zur Verfügung. Ärzte:innen können ihre Patient:innen mit einem Plakat, einer Infokarte und einem Video auf die Impfung hinweisen. Erstellt wurde auch eine Praxisinformation, die alles Wichtige für Ärzte:innen und Praxisteams zusammenfasst. Alle Materialien können Sie auf der Website der KBV herunterladen bzw. bestellen.
Für Hausärzt:innen: Qualitätszirkel zum Projekt „Stay@Home – Treat@Home“
Im Rahmen des telemedizinischen Innovationsfondprojekts „Stay@Home – Treat@Home“ wird für Hausärzt:innen ein Qualitätszirkel mit dem Titel „Ambulante hausärztliche Versorgung Pflegebedürftiger unter Einbeziehung geriatrischer und palliativmedizinischer Standards – zukünftig mit mehr digitaler Unterstützung und Vernetzung?“ angeboten. Start ist am 5. Oktober 2023. Pro Veranstaltung werden 3 CME-Punkte vergeben. Unter hausaerzte@sth-berlin.org können sich interessierte Hausarztpraxen anmelden.
Das Forschungsprojekt "Stay@Home - Treat@Home" ging im Oktober 2022 an den Start. Die KV Berlin ist als einer von mehreren Konsortialpartnern daran beteiligt. Ziel des Projekts ist der Aufbau und die Evaluation einer neuen Versorgungsform mittels innovativer telemedizinischer und einheitlicher digitaler Kommunikationsstrukturen (z.B. ein digitales interaktives Gesundheitstagebuch) für ältere Menschen mit Pflegebedarf (mind. Pflegegrad 1). Dadurch sollen die Gesundheit der Pflegeempfangenden gefördert und ungeplante Krankenhausaufnahmen vermieden werden.
Befragung der Charité zum Digitalen interaktiven Gesundheitstagebuch (DiG)
Die Charité – Universitätsmedizin Berlin, welche die Konsortialführung des Forschungsprojekts „Stay@Home - Treat@Home“ innehat, führt aktuell eine anonyme Befragung im Rahmen des Projekts zum Einsatz eines digitalen Gesundheitstagebuchs in der Praxis und Erfahrungen mit dem Thema Technik durch. Interessierte Ärzt:innen sowie Personen weiterer Gesundheitsfachberufe im ambulanten oder stationären Bereich sind eingeladen, sich daran zu beteiligen. Die Online-Umfrage erreichen Sie über diesen Link.
Online-Veranstaltung für Psychotherapeut:innen zur TSS
Unter dem Titel „Terminservicestelle TSS – Was melden und was meiden?“ informieren die Psychotherapeutenkammer Berlin und die KV Berlin zur Nutzung des Terminservice.
Wie funktioniert der 116117-Terminservice (ehemals eTerminservice)? Welchen Nutzen hat die TSS? Wozu sind Psychotherapeut:innen verpflichtet? Und wie ist das PTV-11-Formular auszufüllen? Diese Fragen und mehr sollen in der zweistündigen Online-Veranstaltung diskutiert und geklärt werden. Experten der KV Berlin erläutern die Arbeit der TSS und stehen für Nachfragen bereit.
- Wann? Mittwoch, 11. Oktober, 19:30 Uhr – 21:30 Uhr
- Wo? Online
- Wie melde ich mich an? Mitglieder der Psychotherapeutenkammer Berlin können sich über deren Website anmelden. Die Teilnahme von Nichtmitgliedern an der Veranstaltung ist leider nicht möglich.
Auf der Website der Psychotherapeutenkammer Berlin sind zeitnah auch Informationen zum Programmablauf und zu Fortbildungspunkten zu finden.
Weitere Meldungen
Stereotaktische Radiochirurgie bei Hirnmetastasen und Vestibularisschwannomen: Vergütung festgelegt
Zum 1. Oktober können Leistungen für die SRS zur Behandlung von Hirnmetastasen und Vestibularisschwannomen abgerechnet werden. Dazu werden drei neue GOP in den EBM aufgenommen.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
KV Berlin prüft Leistungsreduktion in den Praxen
Empörung über Ergebnis der Finanzierungsverhandlungen
21,5 neue Niederlassungsmöglichkeiten für Kinderärzte
Durch die Entbudgetierung ist in Berlin eine veränderte Bedarfsplanung möglich