TI-Anwendungen
gematik: Die elektronische Patientenakte wird eine „ePA für alle“
Was ist eigentlich die elektronische Patientenakte (ePA) und welche Vorteile bringt die neue „ePA für alle" mit? Die KV Berlin hat bei der gematik nachgefragt, um mehr darüber zu erfahren.
- Bereits seit 1. Juli 2021 müssen alle Vertragsärzt:innen und Vertragspsychotherapeut:innen die ePA lesen und befüllen können. Zum 15. Januar 2025 sollen alle gesetzlich Versicherten eine ePA erhalten: diese heißt nun „ePA für alle".
- Für die neue „ePA für alle" gilt ein sogenanntes Opt-Out-Verfahren. Bislang müssen alle Versicherten, die eine ePA nutzen wollen, diese bei ihrer Krankenkasse beantragen. In Zukunft soll für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland automatisch eine elektronische Patientenakte angelegt werden – außer, sie widersprechen (Opt-Out-Verfahren).
- Mit der ePA werden relevante medizinische Daten und Befunde digital an einem zentralen Ort verschlüsselt gespeichert. Versicherte können mittels der ePA-App ihrer Krankenkasse einerseits persönliche gesundheitsbezogene Informationen selbst sicher digital verwalten. Andererseits haben auch weitere von Versicherten berechtigte Personen Zugriff auf die Daten in der ePA, wie zum Beispiel behandelnde Ärzt:innen.
- Wo liegen die Unterschiede zwischen der aktuellen ePA und der neuen „ePA für alle"?: Eine Gegenüberstellung ist auf der Website der gematik abrufbar.
Elektronische Patientenakte: Was passiert mit alten Patientendaten?
Alte Arztbriefe und Befunde können die Versicherten in die neue „ePA für alle“ einpflegen, erklärt die gematik auf Anfrage der KV Berlin. Zum Start werden Medikationsdaten – Verordnungs- und Dispensierdaten aus dem E-Rezept-Fachdienst – und Krankenhaus-Entlassbriefe in die „ePA für alle“ übertragen. Medikationsinformationen, Arztbriefe aus der Akutversorgung und der ambulanten Behandlung sowie Labor- und Bildbefunde müssen durch die Ärzt:innen hochgeladen werden.
Für die nächsten Ausbaustufen wird daran gearbeitet, dass Labordaten und -befunde, Daten und Befunde aus bildgebender Diagnostik, die elektronische Patientenkurzakte (ePKA) und DiGA-Daten strukturiert in der „ePA für alle“ abgelegt werden können.
Bitte beachten Sie: Bei der ePKA handelt es sich um eine Anwendung der Telematikinfrastruktur (TI), die von den Krankenkassen zur Verfügung gestellt wird. Sie wird ab dem 1. Oktober 2024 eingeführt und hat folgenden Zweck: Versicherte können ihre bisher auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeicherten elektronischen Notfalldaten in die ePKA überführen lassen.
Dank der „ePA für alle“ haben Versicherte ihre Gesundheit also stets im Blick, ebenso wie die Menschen, die sie medizinisch versorgen. Unterlagen wie Arztbriefe oder Befunde sind in der ePA an einem Ort sicher und zentral gespeichert. Benötigte gesundheitsbezogene Informationen stehen dank der ePA zur Verfügung, wenn sie für die Behandlung gebraucht werden.
Alle wichtigen Infos zur „ePA für alle“ hat die gematik auf einer Themenseite zusammengefasst
Gesundheitspolitik
KBV-Vertreterversammlung: Noch viele Hausaufgaben bevor ePA kommt
Auf der Vertreterversammlung der KBV am 6. Mai in Mainz äußerte sich KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner zur neuen „ePA für alle“, die zum 15. Januar 2025 automatisch für alle gesetzlich Versicherten in Deutschland angelegt wird. Sie sieht vor der Einführung der elektronischen Patientenakte 2025 noch viele unerledigte Aufgaben. An erster Stelle steht für sie eine zuverlässigere Telematikinfrastruktur (TI). Gerade jenes TI-Netz sei in diesem Jahr bereits 630 Stunden lang ausgefallen. Daher mahne sie unter anderem mehr Funktionsfähigkeit an.
Ähnlich verhält es sich mit Blick auf die Praxisverwaltungssysteme (PVS): Praxen dürften nicht zum Sündenbock gemacht werden, „wenn ihre PVS-Anbieter die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllen“, erklärte sie. Anschließende Sanktionen und Bußgeldandrohungen sind für Steiner vollkommen inakzeptabel. Eher sollten die PVS die ePA „schnell, einfach, gut bedienbar und stabil“ nutzbar machen. Zuletzt forderte sie das Bundesgesundheitsministerium und die Krankenkassen auf, ihrer Pflicht nachzukommen und die Versicherten über die ePA aufzuklären. Die KBV und die KVen haben längst begonnen, Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen zu informieren.
Die gesamte Rede von Dr. Sibylle Steiner können Sie auf der KBV-Website nachlesen.
Deutscher Ärztetag: Delegierte fordern Nachbesserungen bei elektronischer Patientenakte
Die Delegierten der Bundesärztekammer forderten auf dem 128. Deutschen Ärztetag von der gematik deutliche Nachbesserungen bei der Konzeption und Umsetzung der ePA. So sei bisher beispielsweise keine Volltextsuche der Inhalte möglich oder ein zentraler Virenscanner nicht vorgesehen. Außerdem sei vor dem Roll-Out der ePA eine funktionsfähige Telematikinfrastruktur (TI) sicherzustellen. Dazu gehöre explizit eine störungsfreie Verfügbarkeit und Stabilität der TI-Dienste bei erhöhten Datenmengen zu Spitzenzeiten. Schließlich forderten die Delegierten die Gesellschafter der gematik auf, die TI-Dienste so weiterzuentwickeln, dass diese effizienter, sicherer und stabiler funktionieren.
Weitere Informationen zum 128. Deutschen Ärztetag stellt die Bundesärztekammer bereit.
Neuer Gesetzesentwurf: gematik wird zu einer Digitalagentur
Die gematik soll schrittweise zu einer Digitalagentur umgebaut werden, so steht es im Referentenentwurf zum Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz (GDAG). Der Gesetzgeber plant die Aufgaben und Befugnisse der gematik zu erweitern. Das Bundesgesundheitsministerium soll in die Lage versetzt werden, per Rechtsverordnung das Aufgabenfeld der neuen Agentur flexibel anzupassen, zu erweitern oder zu reduzieren. Für Dr. Sibylle Steiner, Vorstandsmitglied der KBV, enthält der Entwurf viele gute Ansätze, man müsse jedoch „das Know-how der Niedergelassenen einbinden“. Man begrüße den Plan, die Digitalagentur in die Lage zu versetzen, Maßnahmen umzusetzen mit dem Ziel, die Stabilität der Telematikinfrastruktur zu erhöhen. Dabei bleibt eine Frage: Welche Rolle werden die ärztliche und psychotherapeutische Selbstverwaltung spielen? Für Steiner ist klar: Die niedergelassenen Kolleg:innen wüssten am besten, „welche Erfordernisse entscheidend sind, damit digitale Prozesse die Arbeit in den Praxen wirklich erleichtern“.
Aus der KV Berlin
E-Learning: Neues Videos zu digitalen Identitäten (GesundheitsID)
Unter der Rubrik „E-Learning – Praxis@digital“ auf der Website der KV Berlin steht ein neuer interaktiver Erklärfilm zur Verfügung. Neben E-Learnings zum E-Rezept, zur elektronischen Patientenakte (ePA), zu KIM, zu digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), finden Sie dort ein neues Video zu digitalen Identitäten (GesundheitsID). Die Lernvideos sind sehr kurz gehalten – ungefähr fünf Minuten – und enthalten alle wichtigen Informationen für die KV-Mitglieder.
Elektronischer Ausweis: Digitale Gesundheits-ID anstatt Plastik-Chipkarte
Die GesundheitsID soll ab 2026 starten. Die Krankenkassen sind jedoch bereits seit Anfang 2024 gesetzlich verpflichtet, sie ihren Versicherten auf Wunsch auszustellen. Eine Versichertenkarte soll so in Zukunft beim Arzt oder bei der Ärztin nicht mehr nötig sein. Mit der GesundheitsID ist eine digitale Identität gemeint, die, ähnlich wie ein elektronischer Ausweis, Daten enthält, die für eine Behandlung von Nöten sind.
So zum Beispiel befindet sich an diesem Ort der Name der Krankenkasse, die Krankenversicherungsnummer, der Name der Patientin oder des Patienten sowie das Geburtsdatum. Um eine GesundheitsID zu erhalten, reicht die Kontaktaufnahme zur Krankenkasse – meist sogar schon über eine App auf dem Smartphone. Wer keine GesundheitsID will oder kein Smartphone hat, ist nicht außen vor: Die Gesundheitskarte aus Plastik soll weiterhin nutzbar bleiben.
Showpraxis DEMO: Neue Termine bis zu den Sommerferien
Für den Showpraxis DEMO der KV Berlin sind ab sofort neue Termine bis zum Anfang der Sommerferien in Berlin, also bis zum 18. Juli, im Buchungskalender auf der KV-Website abrufbar. Im Showroom können sich Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen interaktiv über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung informieren. Sie können die Tools und Anwendungen direkt vor Ort ausprobieren. Expert:innen stehen während der Veranstaltung mit Rat und Tat zur Seite. Dabei richtet sich das Informationsangebot auch an das in den verschiedenen Praxen tätige Personal.
Kamingespräch: Neuer Termin am 17.06.24 online
Im Rahmen der Veranstaltungsreihe PraxisDigital@kvberlin ist jetzt wieder ein neuer Termin zu einem Kamingespräch auf der KV-Website buchbar:
- Montag, 17. Juni, 18 Uhr: Kamingespräch: Digitalisierung in der Praxis. Hier geht’s zur Anmeldung.
Die Veranstaltung richtet sich speziell an erfahrene Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen ab 60 Jahren. Mit den Kamingesprächen schafft die KV Berlin einen vertrauensvollen Rahmen, in dem die Referierenden und Teilnehmenden über Herausforderungen und Chancen der Digitalisierung sprechen können. Als Expertin begrüßen wir im Juni Dr. Beatrice Staudt, Fachärztin für Allgemeinmedizin.