Vor planbarer Entfernung der Gallenblase (Cholezystektomie) besteht ab 1. Januar 2023 Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung. Zweitmeiner müssen bei der KV Berlin eine Genehmigung beantragen.
Angesichts der aktuellen Infektionswelle sind Untersuchungszeiträume und Toleranzzeiten für Kinder-Untersuchungen ab der U6 ausgesetzt. Die Regelung gilt bis zum 31. März 2023.
Für die Präexpositionsprophylaxe einer COVID-19-Erkrankung mit dem monoklonalen Antikörper Evusheld® hat der Bewertungsausschuss zum 1. Januar 2023 eine neue GOP in den EBM aufgenommen.
Die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen werden zum 1. Januar 2023 angehoben. Außerdem können Dialyseärzt:innen den Infektionszuschlag bei COVID-19-Patient:innen dauerhaft abrechnen.
Aufgrund aktueller Lieferengpässe bei Arzneimitteln haben die AOK Nordost und die Ersatzkassen (vdek) Sonderregelungen für die Verordnung von Kinderarzneimitteln beschlossen.
Mit einem Angebot der BARMER können sich Praxen online und praxisnah zu relevanten TI-Anwendungen informieren. Die kostenfreien Zugänge zur eLearning-Plattform sind begrenzt.
Zum 1. Januar 2023 wurden unter anderem die Vorgaben zur Tumordokumentation und das Verfahren zur Sicherung der histopathologischen Befundqualität angepasst.
Ab 2023 gelten wieder die regulären Fortbildungsanforderungen. Zudem kann die Kostenpauschale 86516 auch im Rahmen von Arzneimittel-Härtefallprogrammen abgerechnet werden kann.
Neben Fachärzt:innen können nun auch Hausärzt:innen für die Terminvermittlung zu anderen Fachärzt:innen den eTerminservice der KV Berlin nutzen und so schnell Termine für Patient:innen buchen.
Zum 1. Januar 2023 wurde die Grundgesamtheit für Dokumentationsprüfungen angepasst. Hierbei hat sich die Auswahl der zu überprüfenden Ärzt:innen geändert.
Der Bund schränkt das Testangebot weiter ein. Seit 16. Januar besteht kein Anspruch mehr auf kostenlose Bürgertests zur „Freitestung“ nach einer Corona-Infektion zum Beenden der Absonderung.