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Für den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Berlin sind spezielle Fahrzeuge im EinsatzFür den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV Berlin sind spezielle Fahrzeuge im Einsatz
Fahrzeug des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Copyright: KV Berlin /Christof Rieken




Kontakt

Abteilungsleiter
Volker Wiggers

ÄBD-Büro
Heike Müller / Jan Warbein / Thomas Wille
030 31 003-Durchwahl
-267



Büro Praxismanagement
Pia Bachmann / Jeannette Grünberg / Stefanie Krause / Luisa Schmidt 
030 31 003-602

Bitte Bürozeiten beachten:
Mo. bis Fr.: 10 – 13 Uhr telefonisch

Außerhalb dieser Zeiten können Sie sich gern per E-Mail an uns wenden.

 

Eine Kernaufgabe der KV Berlin ist die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung in Berlin. Dazu gehört die Organisation eines ambulanten Notdienstes. Zur Teilnahme an diesem ärztlichen Bereitschaftsdienst berechtigt oder verpflichtet sind grundsätzlich alle in eigener Praxis niedergelassenen Mitglieder der KV Berlin, an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Medizinische Versorgungszentren und Einrichtungen nach § 311 SGB V sowie angestellte Ärzt:innen. Durchgeführt und organisiert wird der ärztliche Bereitschaftsdienst auf der Grundlage der von der Vertreterversammlung der KV Berlin beschlossenen Bereitschaftsdienstordnung.

Der ärztliche Bereitschaftsdienst umfasst verschiedene Dienste. Dieser Überblick informiert über Teilnahmevoraussetzungen und Regelungen. Auch Antragsformulare zum Download stehen hier bereit.

Fahrender Dienst

Voraussetzungen für die Teilnahme

Regelungen

Abrechnung


Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche

Voraussetzungen für die Teilnahme

Regelungen

Abrechnung


Notdienstpraxen für Erwachsene

Voraussetzungen für die Teilnahme

Regelungen

Abrechnung


Dienst zur Todesfeststellung und Leichenschau

Voraussetzungen für die Teilnahme

Regelungen

Abrechnung

Anträge und Kontakt


Telefonischer Beratungsdienst

Voraussetzungen für die Teilnahme

Regelungen

Abrechnung

Anträge und Kontakt

 

Bitte informieren Sie die jeweiligen Kolleg:innen des ÄBD/NDP-Büros sofern sich an Ihren persönlichen Daten etwas ändert.