Spötter empfehlen bisweilen, die Umsetzung von Gesetzesreformen im Gesundheitswesen nicht allzu zügig anzugehen, weil diese sich durch viele Strickfehler selbst ad absurdum führen würden. Ganz so schlimm wird es sicher nicht sein. Aber es häufen sich Fälle, in denen die Selbstverwaltung vor gesetzlichen Vorschriften kapitulieren muss, weil diese fehlerhaft und deswegen einfach nicht umsetzbar sind.
Wenig „Glück“ hatte der Gesetzgeber beispielsweise bei der umstrittenen Bonus/Malus-Regelung als Teil des
Arzneiverordnungswirtschaftlichkeitsgesetzes (AVWG). Mit einem Malus, also einer Strafzahlung, soll zur Kasse
gebeten werden, wer als Arzt in umsatzstarken Anwendungsgebieten die zentral vorgegebenen Durchschnittskosten
überschreitet. Solche Durchschnittskosten können nur anhand der tatsächlichen
Arzneiverordnungskosten berechnet werden. Soweit die Umsetzung des AVWG. Doch seit dem 1.
April gibt es auch das GKV-Wirtschaftlichkeitsgesetz (GKV-WSG). Dort steht geschrieben,
dass rabattierte Arzneimittel nicht unter die Bonus/Malus-Regelung fallen. Bekanntlich
haben die meisten Krankenkassen nun Rabattvereinbarungen mit Herstellern abgeschlossen und
dabei ganz überwiegend generische Produkte unter Vertrag genommen, die allesamt
nicht unter die Malus- Regelung fallen. Gleichwohl – sie werden verordnet und sind damit Teil
der Arzneimittel-Verordnungskosten.
Zur Berechnung bleiben lediglich die Verordnungsdaten nicht rabattierter oder teurer Originalprodukte
übrig. Damit lassen sich aber keine realistischen Durchschnittswerte ermitteln. Jeder noch so sparsam
verordnende Arzt, der fast nur zu Generika greift, würde dann schon bei nur wenigen Originalpräparaten
von einer Strafzahlung bedroht.
Das Bundesgesundheitsministerium hält sich bedeckt. Klar, denn so hat man sich das dort und im Berliner
Regierungsviertel wohl nicht gedacht. Schließlich wurde die Bonus/Malus- Regelung dereinst als eines von mehreren
notwendigen Sparinstrumenten verkauft und gegen den Widerstand vieler Ärzte und KVen durchgepeitscht.
Am Ende bleibt nun ein Desaster. Eine Bonus/Malus-Regelung, deren Implementierung
im GKV-System Millionen von Euro verschlungen hat und nun in den Papierkorb wandert.
Reinhold Schlitt
Worauf sich Kassen und KBV für 2008 geeinigt haben
- Bonus/Malus-Regelung entfällt
- Wirtschaftlichkeitsreserven über regionale Zielvereinbarungen für:
- Statine
- Selektive Betablocker
- Alpha-Rezeptorenblocker
- Selektive Serotonin-Rückaufnahme-Inhibitoren
- Bisphosphonate zur Osteoporose-Behandlung
- Triptane
- Protonenpumpenhemmer
- ACE-Hemmer
- Nicht-steroidale Antirheumatika
- Niedermolekulare Heparine
- Orale Antidiabetika
- Schleifendiuretika
(Quelle: Berliner Budget-Bulletin 04/07)