KV-Blatt 05/2013

KV-Blatt 05/2013 Titelblatt Mit einem "interessanten Thema" wollte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr jene Medienvertreter "belohnen", die es über Ostern in Berlin hielt. Es ging um die Botschaft von einem künftigen Nebenstraftatbestand der Korruption in der medizinischen Versorgung. Klar, das mit der "kleinen Belohnung" war nur ein Scherz, mit dem Bahr sich am Mittwochmittag nach Ostern in die Herzen von Hauptstadtjournalisten lächelte. Schließlich ist das mit der "Belohnung" im Gesundheitswesen so eine Sache. Jedenfalls dann, wenn es um "korruptives Verrhalten der Bestechlichkeit oder Bestechung" geht, wie es in der ministeriellen Sprachregelung heißt. Die Bundesregierung will noch in dieser Legislaturperiode einen Nebenstraftatbestand im Sozialgesetzbuch V schaffen, mit dem alle diejenigen "Leistungserbringer" in der Gesetzlichen Krankenversicherung mit Strafe bedroht werden, die sich bei der Behandlung von Patienten bestechen lassen.

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