Gemeinsamer Bundesausschuss: Hautkrebsscreening wird ab 1. Juli zur Pflichtleistung

Das Hautkrebsscreening wird ab 1. Juli 2008 eine generelle Kassenleistung. GKV-Versicherte ab dem 35. Lebensjahr können dann alle zwei Jahre zu Lasten ihrer gesetzlichen Krankenkasse eine Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchung (Hautkrebsscreening) in Anspruch nehmen. 

Ein entsprechender Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 15. November letzten Jahres wurde von der Aufsichtsbehörde nicht beanstandet, so dass er mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft tritt. 

Haus- und Hautärzte, die diese Leistung erbringen wollen, müssen dazu eine Abrechnungsgenehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) haben. Um diese zu erlangen, muss man eine anerkannte Fortbildungsveranstaltung besucht haben. Die KV Berlin hat die dafür notwendigen Vorbereitungen in Angriff genommen und wird voraussichtlich noch im Frühjahr dieses Jahres entsprechende gebührenpflichtige Veranstaltungsangebote unterbreiten. Das KV-Blatt wird rechtzeitig informieren. 

In Berlin bieten bisher einzelne Krankenkassen ihren Versicherten Hautkrebsfrüherkennungsuntersuchungen über entsprechende Verträge mit der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin an.

red

(Quelle: KV-Blatt 02/2008)

Autor: KV-Blatt-Redaktion | Erstellt am: 01.02.2008

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