Sonderausgabe: Influenza-Impfstoffe für die Saison 2024/2025
Seit November letzten Jahres können bereits Influenza-Impfstoffe für die Saison 2024/2025 für gesetzlich Versicherte über den Sprechstundenbedarf bestellt werden.
Mit der frühzeitigen Bestellung seitens der Arztpraxen soll gewährleistet werden, dass Apotheken eine ausreichende Menge Influenza-Impfstoffe ordern und in der Saison 2024/2025 zur Verfügung stellen können.
Wer darf geimpft werden? Anspruch gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie
Gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL), Anlage I haben Versicherte Anspruch auf die Influenza-Schutzimpfung zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), sofern sie einer der dort genannten Risikogruppen angehören.
Hierzu zählen:
- alle Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einer in der Anlage I genannten chronischen Grunderkrankung
- Schwangere (ohne Grundleiden) ab dem 2. Drittel der Schwangerschaft
- Bewohner:innen in Alters- und Pflegeheimen
- medizinisches Personal
- Personen in Einrichtungen mit umfangreichem Publikumsverkehr
- Kontaktpersonen von Menschen mit bestimmtem Risiko
Welche Impfstoffe können verabreicht werden?
Es sind verschiedene Influenza-Impfstoffe zur Verabreichung für Erwachsene und Kinder ab einem Alter von sechs Monaten zugelassen (siehe Tabelle weiter unten). Erwachsene ab 60 Jahren haben laut SI-RL Anspruch auf eine Impfung mit dem inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Influenza-Impfstoff (momentan nur Efluelda®) mit aktueller, von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlener Antigenkombination.
Damit haben Erwachsene ab dem 60. Lebensjahr, seit April 2023, ausschließlich Anspruch auf den Hochdosis-Influenza-Impfstoff.
Bestellung von Influenza-Impfstoffen
Seit 2022 können auch Apotheken Impfungen gegen Influenza anbieten. Zur Ermittlung der Bestellmenge können Sie vorab in Ihrem Umfeld klären, ob das neue Angebot Auswirkungen auf die Durchführung der Influenza-Impfungen in Ihrer Praxis haben könnte.
Darüber hinaus orientieren Sie sich bitte am Bedarf der letzten Saison, sofern sich hinsichtlich der Zusammensetzung Ihres Patient:innenklientels, der Fallzahlen und der Praxisgröße keine Veränderungen ergeben haben.
Bestellen Sie Ihren voraussichtlichen Gesamtbedarf an Influenza-Impfstoffen möglichst bis zum 31. März 2024 in der Apotheke Ihrer Wahl.
Übersicht Influenza-Impfstoffe Saison 2024/2025
Influenza-Impfstoff | GKV-Belastungspreis pro Dosis | zugelassenes Anwendungsalter |
Influvac® Tetra 2024/2025 | 13,17 Euro | Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten |
Xanaflu® Tetra 2024/2025 | 13,17 Euro | Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten |
Flucelvax® Tetra 2024/2025 | 13,18 Euro | Erwachsene und Kinder ab 2 Jahren |
Influsplit® Tetra 2024/2025 | 13,81 Euro | Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten |
Vaxigrip® Tetra 2024/2025 | 13,81 Euro | Erwachsene und Kinder ab 6 Monaten |
Fluad® Tetra 2024/2025 | 25,09 Euro | Erwachsene ab 50 Jahren |
Fluenz® Tetra 2024/2025 Nasenspray (LAIV)* | 26,39 Euro (nur als Einzeldosis verfügbar) | Kinder und Jugendliche von 2-17 Jahren |
Efluelda® 2024/2025 | 43,50 Euro | Erwachsene ab 60 Jahren |
* SI-RL: Kann im medizinisch begründeten Einzelfall eine Impfung mit inaktivierten Influenza-Impfstoffen (IIV) nicht durchgeführt werden (z. B. Spritzenphobie, Gerinnungsstörungen), können Mehrkosten durch die Anwendung eines nasalen, attenuierten Influenza-Lebendimpfstoffs (LAIV) gerechtfertigt sein.
Wie in den Vorjahren werden die Influenza-Impfstoffe sowohl mit als auch ohne Kanüle in den Verkehr gebracht. Die benötigten Einmalkanülen zählen zu den Kosten, die gemäß EBM bereits in den Symbolnummern zur Vergütung in den Impfvereinbarungen enthalten sind. Ein Bezug als Sprechstundenbedarf (SSB) ist somit nicht möglich.
Ausstellen der Rezepte
Verordnungen für Influenza-Impfstoffe für GKV-Versicherte erfolgen ausschließlich (auch im Einzelfall):
- auf einem Muster 16-Formular (rosa Rezept)
- ohne Namensnennung der Versicherten/des Versicherten
- Kostenträger für alle gesetzlich Versicherten: AOK Nordost
- Felder 8 (Impfstoff) und 9 (Sprechstundenbedarf) sind mit „8" und „9" zu kennzeichnen
- Höchstmenge pro Rezept: 70 Impfdosen Influenza-Impfstoff – ggf. mehrere Rezeptformulare nutzen
- bitte vermerken: „Verordnung gültig bis 30.04.2025“ (dient der Apothekenabrechnung)
- die Bestellung erfolgt produktbezogen unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebotes.
Auf diesem Muster 16-Formular sind ausschließlich Impfstoffe zu verordnen.