Verordnungs-News

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Verordnungs-News Nr. 03, 28.03.2024

Arzneimittel

Prucaloprid

Prucaloprid ist ein verschreibungspflichtiger Wirkstoff und für die symptomatische Behandlung chronischer Verstopfung bei Erwachsenen bestimmt, bei denen Laxativa keine ausreichende Wirkung erzielen.

Bitte beachten Sie, dass verschreibungspflichtige Abführmittel für eine Verordnung zu Lasten der GKV, neben der Einhaltung der Zulassung, den gleichen Voraussetzungen wie nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel durch die Anlage I der Arzneimittel-Richtlinie (Grundlage dafür ist §13 (3) der AM-RL) unterliegen:

„Abführmittel nur zur Behandlung von Erkrankungen im Zusammenhang mit Tumorleiden, Megacolon, Divertikulose, Divertikulitis, Mukoviszidose, neurogener Darmlähmung, vor diagnostischen Eingriffen, bei phosphatbindender Medikation bei chronischer Niereninsuffizienz, Opiat- sowie Opioidtherapie und in der Terminalphase.“
 

Mounjaro®

Verordnung von Cannabis ab 1. April über Muster 16/E-Rezept (kein BTM mehr)

Lieferengpass Salbutamol Dosieraerosole

Rezepturen können nach Kündigung der Hilfstaxe teurer werden

Neue bundesweite Praxisbesonderheiten

Bei Einhaltung der zwischen GKV-Spitzenverband und dem jeweiligen pharmazeutischen Unternehmen vereinbarten Bedingungen werden die Verordnungskosten für 

im Rahmen einer Durchschnittswerteprüfung von den Verordnungskosten der Praxis abgezogen.
Auf der Internetseite der KV Berlin sind die bestehenden bundesweiten Praxisbesonderheiten aufgeführt.

Verlängerung der Verordnungsfähigkeit von Medizinprodukten (Anlage V AM-RL)

Die nach der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnungsfähigen Medizinprodukte, inklusive der medizinisch notwendigen Fälle, sowie der jeweiligen zeitlichen Befristung für die Erstattung, sind in der Anlage V der AM-RL aufgeführt. 
Die Bestimmungen der Anlage V AM-RL gelten auch für versicherte Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr und versicherte Jugendliche mit Entwicklungsstörungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. 
Für folgende Medizinprodukte der Anlage V AM-RL wurde die Befristung der Verordnungsfähigkeit verlängert:

  • Macrogol AbZ® 6 %, neu befristet bis zum 31. Dezember 2028
  • Nebusal® 7 %, neu befristet bis zum 31. Dezember 2028

Heilmittel

Blankoverordnung für Ergotherapie ab 1. April möglich

Zuzahlung für physikalische Therapie in Arztpraxen steigt

Impfstoffe

Apexxnar® wird zu Prevenar 20®

Im Verordnungs-Newsletter Nr. 10 Oktober 2023 haben wir Ihnen den neuen 20-valenten Pneumokokkenimpfstoff Apexxnar® vorgestellt. 

Die Europäische Kommission (EMA) hat nun die Zulassung des Impfstoffes für den pädiatrischen Einsatz zur Prävention von invasiven Erkrankungen, Pneumonien und akuter Otitis media, ausgelöst durch Streptococcus pneumoniae, erteilt.

Im Rahmen der Zulassungserweiterung wurde eine Änderung des Handelsnamens von Apexxnar® in Prevenar 20® von der EMA genehmigt.

Der Impfstoff Apexxnar® ist somit unter dem neuen Handelsnamen Prevenar 20® verfügbar. Apexxnar® kann weiterhin im Rahmen seiner Haltbarkeit weiter verimpft werden. 

PEI ruft zur Vorbestellung von Influenza-Impfstoffen auf – Bestellfrist endet am 31. März

Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) hat informiert, dass die bislang vorbestellten Impfstoffdosen des konventionellen Impfstoffs und des Hochdosis-Impfstoffs noch signifikant vom ermittelten Bedarf für die kommende Saison abweichen. Dies könnte zu Einschränkungen der Impfstoffverfügbarkeit führen.

Bis zum 31. März 2024 können Influenza-Impfstoffe für die Saison 2024/2025 in der Apotheke Ihrer Wahl vorbestellt werden. Über die notwendigen Angaben auf dem Muster-16-Formular und die verfügbaren Impfstoffe haben wir bereits informiert (siehe hier). 

Bitte beachten Sie, dass seit dem 1. April 2023 gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) für Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr nur noch ein Anspruch auf den inaktivierten quadrivalenten Hochdosis-Influenza-Impfstoff (momentan nur Efluelda®) besteht. 

Bezugsweg für Impfstoffe

Um Regressforderungen der Krankenkassen aufgrund falscher Bezugswege bei Impfstoffen zu vermeiden, hat die Verordnungsberatung der KV Berlin ein Flussdiagramm zur Orientierung entwickelt. Dieses zeigt auf, ob und wann ein Impfstoff über den Sprechstundenbedarf bezogen wird und unter welchen Voraussetzungen ein patient:innenindividuelles Kassenrezept auszustellen ist. Zudem können Sie dem Dokument entnehmen, wann die Impfleistung als Privatliquidation über GOÄ abzurechnen ist. Das Flussdiagramm finden Sie hier

Für einen schnelleren Überblick haben wir die  Schutzimpfungs-Richtlinie  und die Reise- bzw. Satzungsimpfungen noch einmal verlinkt.

Sonstiges

Keine Gebührenerhebung bei Tokenausdruck

Nach § 360 Absatz 9 Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) haben Patient:innen, wenn gewünscht, einen Anspruch auf Ausdruck der Verordnung in Papierform:

„Versicherte können gegenüber den in Absatz 2 Satz 1 genannten Leistungserbringern sowie den in Absatz 4 Satz 1 genannten Psychotherapeuten wählen, ob ihnen die für den Zugriff auf ihre ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung nach den Absätzen 2 und 4 bis 7 erforderlichen Zugangsdaten barrierefrei entweder durch einen Ausdruck in Papierform oder elektronisch bereitgestellt werden sollen.“ 

Die Kosten des Tokenausdrucks sind in den Gebührenordnungspositionen (GOP) des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) enthalten. In den Allgemeinen Bestimmungen des EBM (Nr.7.1) sind 
alle Kosten des allgemeinen Praxisbetriebs enthalten, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. 

Für die Kosten des Tokenausdrucks ist nichts anderes bestimmt, sodass für den Ausdruck keine gesonderten Gebühren berechnet werden dürfen.

Seminarreihe „Verordnungsinformationen für neue Ärzt:innen“ im Mai/ Juni 2024

Für Ärztinnen und Ärzte, deren Teilnahmebeginn an der vertragsärztlichen Versorgung noch nicht allzu lange zurückliegt oder kurz bevorsteht, bietet die Verordnungsberatung der KV Berlin eine Informationsreihe zu den vielfältigen und teils komplexen Regelungen rund um das Thema Verordnung an.

Termine:

Die Informationsveranstaltungen finden online über „Zoom“ statt. 
Fortbildungspunkte werden nicht vergeben. Die Veranstaltung ist für unsere Mitglieder kostenfrei. 

Es wird ausreichend Zeit für Ihre Fragen eingeplant.