Praxisinformationsdienst

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Praxisinformationsdienst Nr. 25, 20.12.2023

Aus der KV Berlin

Öffnungszeiten der Notdienstpraxen

Der Ärztliche Bereitschaftsdienst der KV Berlin ist auch an den Weihnachtsfeiertagen, zwischen den Jahren und an Neujahr rund um die Uhr erreichbar. Aufgrund der derzeit hohen Zahl an Erkältungs- und Coronaerkrankungen weist die KV Berlin darauf hin, dass es bei der 116117 zu Wartezeiten kommen kann. Deshalb hat die KV Berlin an die Bevölkerung appelliert, nur bei akuten Erkrankungen die Leitstelle des ÄBD zu kontaktieren. Die Zeit an und zwischen den Feiertagen ist die Hochlastphase beim ÄBD. Alle verfügbaren Kräfte und zusätzlich externe Dienstleister werden eingesetzt, um das erhöhte Patientenaufkommen aufzufangen. Trotzdem kann es zu Engpässen kommen. Darüber bieten die KV-Notdienstpraxen zusätzliche Öffnungszeiten an.

KV-Notdienstpraxen für Erwachsene
22.12. 15 - 21 Uhr
23.12. / 24.12. / 25.12. / 26.12. 9 - 21 Uhr
27.12. / 28.12. 10 - 18 Uhr
29.12. 10 - 21 Uhr
30.12. / 31.12. 9 - 21 Uhr
01.01.2024 9 - 21 Uhr

KV-Notdienstpraxen für Kinder und Jugendliche
22.12. 15 - 21 Uhr (Die KV-Notdienstpraxis für Kinder am Vivantes Klinikum Neukölln hat am Freitag geschlossen.)
23.12. / 24.12. / 25.12. / 26.12.  9 - 21 Uhr
29.12. 15 - 21 Uhr, (Die KV-Notdienstpraxis für Kinder am Vivantes Klinikum Neukölln hat am Freitag geschlossen.)
30.12. / 31.12. 9 - 21 Uhr
01.01.2024 9 - 21 Uhr

Livestream „Änderungen im HVM 2024"

Am Freitag, den 19. Januar 2024, findet von 13 bis 15 Uhr ein Livestream der KV Berlin für alle Mitglieder statt. Thema ist die von der Vertreterversammlung beschlossene Anpassung des Honorarverteilungsmaßstabs (HVM) zum 1. Januar 2024. Konkret geht es um eine Kürzung der RLV-relevanten Fälle um 10 Prozent und die Absenkung der Restquote um 50 Prozent. 

Im Rahmen einer Online-Veranstaltung (Livestream) möchten Ihnen die KV Berlin die Änderungen im Detail vorstellen. Wie in der Vergangenheit haben Sie auch bei diesem Livestream die Möglichkeit, direkt bei der Veranstaltung Fragen über ein Chatportal einzureichen, die durch den KV-Vorstand sowie den Hauptabteilungsleiter der Abteilung Abrechnung und Honorarverteilung beantwortet werden. Oder Sie reichen vorab mit Ihrer Anmeldung zur Veranstaltung eine Frage ein, die für den Livestream aufbereitet und dort beantwortet wird. 

Hier geht´s direkt zur Anmeldung.

Um Praxen die Thematik näherzubringen, bietet die KV Berlin bereits jetzt einen Videovortrag an. Darin erläutert Dr. Markus Jäckel, Hauptabteilungsleiter der Abteilung Abrechnung und Honorarverteilung der KV Berlin, die Systematik mit der ab Januar geltenden zehnprozentigen Fallzahlreduzierung und der Halbierung der Restquote.

Den Vortrag können Sie in der Mediathek der KV Berlin abrufen. (Bitte loggen Sie sich dazu in den Mitgliederbereich auf der Website ein. Nach der Anmeldung gelangen Sie zur Mediathek über das Menü Für Praxen > Mitgliederbereich > Mediathek Mitgliederbereich.)

Aus der Gesundheitspolitik

Petition heute noch mitzeichnen

Bis einschließlich 20. Dezember kann die Petition der KBV „Vergütung für medizinische Leistungen – Verbesserung der Rahmenbedingungen für die ambulante Versorgung“ (ID 158622) online unterzeichnet werden. Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, Praxispersonal und Patient:innen sind aufgerufen, die Aktionen zu unterstützen und die Politik zum Handeln aufzufordern. Jede Stimme zählt!

Hier die Petition mitzeichnen.

Digitalisierungsgesetze beschlossen

Kurz vor Jahresfrist hat der Bundestag am 14. Dezember das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens sowie das Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten (Gesundheitsdatennutzungsgesetz) verabschiedet. Mit den beiden Gesetzen soll die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorangetrieben werden. Inhalt ist unter anderem die elektronische Patientenakte (ePA), die 2025 gesetzlich Versicherte erhalten sollen, sofern sie nicht aktiv widersprechen. 

Im Februar wird sich der Bundesrat mit beiden Gesetzen befassen, die dann im Anschluss in Kraft treten können. Die verpflichtende Einführung des E-Rezepts zum 1. Januar 2024 ist davon unberührt, wie das BMG bereits vor Verabschiedung des Digital-Gesetzes angekündigt hatte. Sanktionen dazu können zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes verhängt werden, sollten Praxen nicht in der Lage sein, E-Rezepte auszustellen.  

Einen Überblick zu den Inhalten beider Gesetze gibt die KV Berlin zeitnah im nächsten Sonder-PID Digitalisierung.

Auf der Website des BMG können Sie die Inhalte beider Gesetze einsehen: 
Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens
Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten
 

Umfrage von KBV und Zi: Ärzt:innen denken über vorzeitigen Ausstieg aus der Patientenversorgung nach

KBV-Vertreterversammlung am 8. Dezember

In der letzten Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) 2023 stand die angespannte Lage der Praxen im Fokus. Der KBV-Vorstand rief in der Sitzung erneut dazu auf, die Petition zur Rettung der ambulanten Versorgung zu unterzeichnen. KBV-Chef Gassen machte auf die „unbezahlte Jahreshälfte“ für die Praxen aufmerksam, die mit dem „Zero Pay Day“ am 15. November, rein statistisch gesehen, startete. KBV-Vize Dr. Stephan Hofmeister kritisierte einmal mehr die Pläne der Politik, ärztliche Leistungen wie Untersuchungen auf Herzkreislauf-Erkrankungen auf Apotheken zu übertragen. Dies sei ein weiterer Schritt zu „Praxen light“. Dr. Sybille Steiner nahm die PVS-Hersteller in die Pflicht. Diese müssten dafür sorgen, dass einheitliche Qualitätsstandards der gematik fristgerecht umgesetzt würden. Die Praxisverwaltungssysteme seien der Schlüssel zur Digitalisierung in den Praxen, so das Vorstandsmitglied. 

Die Reden des KBV-Vorstands sowie die Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie auf der Website der KBV.
 

Ärztekammerwahl: Ergebnisse stehen fest

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