Praxisinformationsdienst

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Praxisinformationsdienst Nr. 16, 14.08.2023

#PraxenKollaps

Bundesweiten Honorarverhandlungen gestartet – Kassen und KBV liegen „meilenweit“ auseinander

Logo der bundesweiten KV-Kampagne „PraxenKollaps – Praxis weg, Gesundheit weg!“Logo der bundesweiten KV-Kampagne „PraxenKollaps – Praxis weg, Gesundheit weg!“

In der vergangenen Woche tagten Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Krankenkassen erstmals, um auf Bundesebene das Honorar für 2024 zu verhandeln. Im Zentrum der Verhandlung: Die Festlegung des bundeseinheitlichen Orientierungswertes. Die KBV ging mit klaren Forderungen ins Rennen, die angesichts der überall spürbaren Kostensteigerungen realistisch sind: Der Orientierungswert (OW) soll um 10,2 Prozent angehoben werden. Darin sind neben den üblicherweise zu berücksichtigenden Kostensteigerungen im Vorjahr (Kostenentwicklung in 2022 zu 2021) folgende Forderungen zusätzlich einkalkuliert:

  • Inflationsausgleichsprämie für jeden Arzt/ jede Ärztin und Psychotherapeut:in für das Jahr 2023
  • Finanzierung einer monatlichen Gehaltserhöhung von 300 Euro (brutto) für nicht ärztliche Praxismitarbeiter:innen
  • Aufwandspauschale für Mehraufwand bei Arzneimittelengpässen
  • Erhöhung der Kostenpauschalen, unter anderem für die Dialyse und Laboruntersuchungen, entsprechend der OW-Steigerung

Der GKV-Spitzenverband hat in der ersten Verhandlungsrunde eine OW-Anhebung um 2,1 Prozent angeboten. Dass die Krankenkassen mit einer solchen geringen Erhöhung des Orientierungswertes ins Rennen gehen, ist leider keine Überraschung. Das ist absolut inakzeptabel! Die zweite Runde der Finanzierungsverhandlungen ist für den 24. August angesetzt.

Im Vorfeld der Honorarverhandlungen hat auch die KV Berlin gemeinsam mit anderen Verbänden eine Anhebung des Orientierungspunktwertes im zweistelligen Bereich gefordert (siehe Pressemitteilung vom 01.08.2023). Die Krankenkassen müssen endlich die aktuell angespannte wirtschaftliche Situation in den Praxen anerkennen und in die Versorgung ihrer Versicherten investieren! Die KV Berlin wird die Honorarverhandlungen mit großer (An)spannung verfolgen und Sie weiter darüber informieren.

Gemeinsame Aktion „PraxenKollaps – Praxis weg. Gesundheit weg“

Die aktuellen Finanzierungsverhandlungen und die akute Situation der ambulanten Versorgung haben alle 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) veranlasst, eine gemeinsame bundesweite Aktion unter dem Titel „PraxenKollaps – Praxis weg, Gesundheit weg!“ durchzuführen. In der vergangenen Woche ist die Aktion gestartet. Mit einer konzertierten Medienarbeit sollen die Politik und die Bevölkerung darauf aufmerksam gemacht werden, dass es wie bisher nicht mehr weitergehen kann.

Die KV Berlin hat in diesem Zusammenhang bereits zwei Pressemitteilungen veröffentlicht.

Darüber hinaus wird die KV Berlin im Rahmen eines eigenen Pressetermins am 22. August die Gelegenheit nutzen, um auf die angespannte Situation in den Berliner Praxen hinzuweisen.
Höhepunkt der Aktion wird am Freitag, 18. August, eine Krisensitzung der Vertreterversammlungen aller Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit der KBV in Berlin sein. Es werden ärztliche und psychotherapeutische Vertreter:innen aus ganz Deutschland erwartet. Hierzu haben wir Sie bereits informiert. Mehr als 250 von Ihnen sind unserer Einladung gefolgt, persönlich an der Veranstaltung teilzunehmen. Vielen Dank für das große Engagement.

Für die Praxis

Neue FAQ zur Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen

Kann ich die Psychotherapeutische Sprechstunde auch bei Patient:innen abrechnen, die das Kontingent bereits in einer anderen psychotherapeutischen Praxis ausgeschöpft haben? Wann wird die Akutbehandlung auf das Kontingent der Richtlinientherapie angerechnet? Und kann eine Gruppentherapie von mehreren Therapeut:innen geleitet werden? Hinsichtlich der Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen gibt es immer wieder Fragen unserer Mitglieder. Die häufigsten hat die Abteilung Service und Beratung jetzt zusammengestellt und neu in den FAQ veröffentlicht.

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Dokumentation für DMP Diabetes mellitus Typ 2 im 3. Quartal abschließen

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Die Dokumentationssoftware für das DMP Diabetes mellitus Typ 2 wird zum 1. Oktober geändert. Praxen sollten die Dokumentationen für das 3. Quartal 2023 vor dem Software-Update abschließen.

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Beamte, die dem hessischen Beihilferecht unterliegen und bei der FAMK versichert sind, können ab dem 4. Quartal 2023 nicht mehr über die KV Berlin abgerechnet werden.

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