Aus der KV Berlin
Telematikinfrastruktur: Nachweis für Anwendungen über Online-Portal wird abgeschafft
Um die monatliche Pauschale für die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) zu erhalten, müssen Praxen diese entsprechend gegenüber der KV Berlin nachweisen.
Derzeit akzeptiert die KV Berlin als Nachweise für die TI-Fachanwendungen sowohl die Informationen aus der Abrechnungsdatei, als auch aus den von der Praxis gesetzten Häkchen im Online-Portal. Künftig soll der Nachweis nur noch über die Abrechnungsdaten erfolgen. Der Nachweis über das Online-Portal mit dem Setzen der Häkchen wird abgeschafft. Geplant ist die Umsetzung für das vierte Quartal 2024.
Sofern es in der Vergangenheit Fehlermeldungen in der Abfragemaske bei der Übertragung
von Informationen aus den Abrechnungsdaten gab, sollten Praxen gegebenenfalls Rücksprache mit ihren jeweiligen PVS-Anbietern halten.
Weitere Informationen lesen Sie in der Praxis-News vom 19. Juli 2024.
Hybrid-DRG: Neuerungen im Online-Portal und neue Infoseite auf der Website
Zum 30. Juni 2024 endete die „kostenfreie Digitalisierungsphase“ für die Hybrid-DRG-Abrechnung. Ab dem 3. Quartal 2024 wird für die Abrechnung der Hybrid-DRG-Leistungen über die KV Berlin ein Aufwandsersatz von 2,4% erhoben. Dazu ist ein Abrechnungsvertrag abzuschließen. Soweit Sie bisher an der „kostenfreie Digitalisierungsphase“ teilgenommen haben, brauchen Sie im Online-Portal nur den neuen AGB für die Abrechnung der Hybrid-DRG digital zustimmen.
In der „Digitalisierungsphase“ konnte im Online-Portal bisher nur auf Basis der LANR die Teilnahme an der Hybrid-DRG-Abrechnung angemeldet werden. Dieses wurde nun angepasst – MVZ und Polikliniken können sich nun mit der BSNR anmelden und den Abrechnungsvertrag mit den AGB auch für mehrere ihnen zugeordnete LANR (sofern diese eine Genehmigung zum ambulanten Operieren haben) abschließen bzw. den geänderten Abrechnungs-AGB zustimmen.
Grouper auch weiterhin verfügbar
Die KV Berlin stellt ihren Mitgliedern auch weiterhin einen Grouper zur Prüfung der Leistungen auf Hybrid-DRG zur Verfügung. Sie finden ihn im Online-Portal unter dem Menüpunkt „Meldungen/Anträge an die KV“ > „Vertragsmanagement (NEU)“ > „Hybrid-DRG (NEU)“.
Aufteilung der Hybrid-DRG zwischen Leistungserbringenden
Derzeit werden für das 1. und 2. Quartal 2024 die Beträge der Hybrid-DRG-Abrechnung in einer Unterlage des Hauptabrechners ausgewiesen. Die KV Berlin plant ab dem 3. Abrechnungsquartal die Möglichkeit einer Erfassung der Aufteilung zwischen den beteiligten Akteuren durch den Hauptabrechner im Online-Portal – dies ohne Aufpreis.
Wie die Aufteilung zwischen den beteiligten Leistungserbringenden erfolgen soll, ist zwischen dem Hauptabrechner und den Beteiligten abzustimmen/auszuhandeln. Die abgestimmte Aufteilung in % kann vom Hauptabrechner im Online-Portal der KV Berlin erfasst werden (geplant ab Ende August 2024 vor der Datenabgabe 3. Quartal). Auf dieser Basis kann die KV Berlin dann eine Ausweisung der Aufteilung auf die beteiligten Leistungserbringenden in einer separaten Unterlage für den Hauptabrechner aufführen. Die Überweisung erfolgt in einer Summe an den Hauptabrechner, welcher dann die Auszahlung der Anteile an die beteiligten Leistungserbringenden vornimmt.
Neu auf der Website: Hybrid-DRG im Überblick
Die KV Berlin stellt Ihnen auf der Website eine neue Infoseite zu Hybrid-DRG zur Verfügung. Dort finden Sie alle relevanten Informationen von den gesetzlichen Rahmenbedingungen über Abrechnungsvoraussetzungen bis hin zu einer Schritt-für-Schritt-Anleitung für den Grouper.
Über diesen Link können Sie sich direkt ins Online-Portal einloggen. Stellen Sie sicher, dass Sie sich in der TI/Sicheren Netz der KVen (SNK) befinden. Informationen zum Hybrid-DRG-Vertragsmanagement finden Sie dort unter dem Menüpunkt „Meldungen/Anträge an die KV“ > „Vertragsmanagement (NEU)“ > „Hybrid-DRG (NEU)“.
Nachtrag zum PID-Beitrag vom 11. Juli: Keine zusätzliche Absenkung der Fallzahlen im HVM 2025
Im PID vom 11.07.2024 informierte die KV Berlin darüber, dass im Honorarverteilungsmaßstab (HVM) 2025 eine weitere – nicht gewollte – Absenkung der Fallzahlen vermieden werden soll. Zum besseren Verständnis möchten wir die Änderung im HVM noch einmal erläutern.
Um eine Art „Treppeneffekt“ zu vermeiden, wird es im Jahr 2025 keine erneute beziehungsweise zusätzliche Absenkung der Fallzahlen um weitere zehn Prozent geben. Das heißt: Es wird weiterhin mit den um zehn Prozent gesenkten Fallzahlen weitergearbeitet, es wird aber keine weitere zehnprozentige Absenkung – im Vergleich zu den Fallzahlen 2023 um dann kumulativ 20 Prozent – durchgeführt.
Entsprechend wird die 2024 eingeführte Fallzahlsenkung weitergeführt, aber aus dem HVM 2025 gestrichen. Somit wird der Effekt der erneuten beziehungsweise verstärkten Absenkung vermieden.
Zahlungsavis zur Restzahlung wurde im Januar zum letzten Mal postalisch versendet
Die KV Berlin weist nochmals daraufhin, dass im Januar 2024 das Zahlungsavis zur Restzahlung letztmalig per Post verschickt wurde. Das Zahlungsavis ist seitdem ausschließlich im Online-Portal der KV Berlin unter „Dokumente abrufen“ einsehbar und kann von Ihnen dort im „Chef-Modus“ abgerufen werden, wie auch der Kontoauszug.
Das Service-Center der KV Berlin steht Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung:
030 / 31 003-999
Service-Center@kvberlin.de
Kontaktformular
Jetzt mitmachen: Online-Umfrage der KV Berlin zum Thema Gewalt in Praxen
Rettungskräfte sind bei ihren täglichen Einsätzen teilweise verbalen Attacken und tätlichen Angriffen ausgesetzt. Doch auch andere Gruppen müssen mit steigenden Aggressionen von einzelnen Patient:innen fertigwerden: Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen und ihr Personal in Berliner Praxen.
Die Frage ist: Wie sehr sind die genannten Gruppen von verbalen Attacken, tätlichen Angriffen und dergleichen betroffen? Um diese und mehr Fragen zu beantworten, startet die Redaktion des KV-Blatts eine Online-Umfrage zum Thema Gewalt in Praxen. Sie umfasst 15 Fragen und dauert ca. zehn Minuten. Bis zum 7. August können Sie teilnehmen.
Die Umfrage finden Sie hier.
Kampagne „Für Sie nah“: Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns
Gemeinsam mit der KBV und den anderen Länder-KVen macht die KV Berlin mit der Kampagne „Für Sie nah“ auf die Missstände in der ambulanten Versorgung aufmerksam, damit Sie – unsere Mitglieder – auch weiterhin für Ihre Patient:innen in Berlin nah sein können.
Dafür möchten wir Ihnen eine Stimme geben. Denn Sie erleben tagtäglich in Ihren Praxen, dass die besondere Nähe zu den Patient:innen in Gefahr ist, wenn sich in der Gesundheitspolitik nichts bewegt.
Teilen Sie uns Ihre Erfahrungen und Sorgen über die aktuelle Situation in der ambulanten Versorgung mit!
Wie?
Senden Sie uns ein kurzes, zitierfähiges Statement und optional ein Foto von sich und Ihrem Praxis-Team an: online-redaktion@kvberlin.de
Wo wird Ihr Statement genutzt?
Geteilt werden Ihre Statements im Rahmen der Kampagnen-Kommunikation ab Herbst 2024 auf den Social Media Kanälen der KV Berlin (LinkedIn, Instagram, X) und auf der KV Berlin Website.
Für die Praxis
Anzeige der Nachweiszeiträume der Fortbildungsverpflichtung im Online-Portal
Aufgrund von Nachfragen zum Nachweiszeitraum/Stichtag für die Fortbildungspflicht informiert die KV Berlin an dieser Stelle noch einmal: Bereits seit dem 1. Oktober 2023 können Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen im Online-Portal der KV Berlin ihren individuellen Nachweiszeitraum zur Erfüllung der Fortbildungspflicht nach § 95d SGB V einsehen. Anstellende Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen sowie Ärztliche Leiter:innen können zudem den aktuellen Fortbildungszeitraum sowie den Stichtag zur Erfüllung der Fortbildungsverpflichtung für alle unter der BSNR angestellten Ärzt:innen sowie Psychologischen Psychotherapeut:innen nach Eingabe der Chef-PIN für den erweiterten Zugriff einsehen.
Weitere Informationen in der Praxis-News vom 26.09.2023.
KBV-Kampagne „Wir sind für Sie nah“: Neue Materialien für Praxen
Für die bundesweite KBV-Kampagne „Wir sind für Sie nah“, die auf die schwierige Situation in der ambulanten Versorgung aufmerksam macht, ist neues Kampagnenmaterial erhältlich: Praxen können jetzt mithilfe einer Vorlage ihr eigenes Bildmotiv für Social Media erstellen und das Kampagnenlogo auf Praxis-Shirts drucken.
Zudem sind zwei Plakatmotive fürs Wartezimmer, ein E-Mail-Abbinder und diverse Kampagnenmotiv-Vorlagen für Social Media-Posts kostenfrei erhältlich.
Darüber hinaus können Praxen einen Webteaser auf ihrer Internetseite einbinden, um auf die Kampagnenseite zu verlinken. Mehr Informationen zum neuen Kampagnenmaterial der KBV gibt es hier.
Für die Praxis
Informationskampagne „Bärenhitze“
Die Aufklärungskampagne des LAGeSo Berlin informiert über die Gefahren bei extremer Hitze und über die Möglichkeiten des Hitzeschutzes.
Erweitertes Neugeborenen-Screening und Mukoviszidose-Screening aktualisiert
Die Änderungen des G-BA bezüglich des erweiterten Neugeborenen-Screenings und Mukoviszidose-Screenings (zusammenfassend ENS) sind am 13. Juli 2024 in Kraft getreten.
Übergangsfrist bei Muster 10
Bei der Verwendung des Muster 10 gibt es aufgrund der Kurzfristigkeit bei der Umstellung eine Übergangsregelung.
Anpassungen bei DiGA
Bei den digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) hat der Bewertungsausschuss (BA) mehrere Anpassungen zum 1. Juli beschlossen.
Dauerhafte Regelung bei Kinderkrankschreibung
Die Krankschreibung von Kindern ist nach Anamnese dauerhaft per Telefon oder Video möglich.
Aktuelle Pressemitteilungen der KV Berlin
Was ist dem BMG Kindergesundheit wert?
Immunisierung gegen RSV
Gesetz zur Notfallversorgung: Patientensteuerung und Finanzierung müssen dringend geklärt werden
Reform der Notfallversorgung