Praxisinformationsdienst

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Praxisinformationsdienst Nr. 14, 19.07.2023

Aus der Gesundheitspolitik

Eckpunkte Krankenhausreform: Wettbewerbsverzerrung zulasten der ambulanten Versorgung

Bund und Länder haben sich auf die Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. Dass damit nun endlich Vorschläge für eine substanzielle Reform der Krankenhäuser auf dem Tisch liegen, begrüßt auch der Vorstand der KV Berlin. Die Eckpunkte sind noch sehr ungenau, trotzdem lassen sich aber schon Auswirkungen auf die ambulante Versorgung absehen, die nicht akzeptabel sind – das hat die KV Berlin in der vergangenen Woche auch in einer Pressemitteilung deutlich gemacht.

Problematisch zu sehen sind die neuen Leven-1i-Krankenhäuser, die als sektorenübergreifende Versorger auch ambulante Leistungen anbieten sollen. Hier droht zum Beispiel eine stärkere Quotierung fachärztlicher Leistungen, sollten die Häuser zulasten der budgetierten Gesamtvergütung abrechnen dürfen. Besonders kritisch: Level-1i-Krankenhäuser bekommen Investitionskosten erstattet und haben damit einen klaren Wettbewerbsvorteil gegenüber den niedergelassenen Vertragsärzt:innen, die für diese Kosten selbst aufkommen müssen. Die KV Berlin hat hier bereits die Prüfung rechtlicher Schritte angekündigt, sollte diese Ungleichbehandlung Eingang in ein Gesetz finden.

Für die Praxis

3. Quartal 2023: Änderungen auf einen Blick

Von Abrechnungsthemen bis hin zu Vertragsänderungen – der Quartalswechsel bringt wieder zahlreiche Neuerungen für Praxen. Für einen Überblick über wichtige Änderungen empfiehlt sich ein Blick auf die KV-Website unter „Neu zum Quartal“. Mit Auswahl des Filters „Neu zum 1. Juli“ werden alle Praxis-News mit Neuigkeiten zum 1. Juli angezeigt. 

Auch die KBV hat alle wesentlichen Änderungen auf einer Seite zusammengefasst.

 

Neue Themenseite zum E-Rezept

Sind in meiner Praxis alle Voraussetzungen für das E-Rezept gegeben? Wie funktioniert das Ausstellen? Antworten auf diese Fragen gibt eine neue Themenseite der KV Berlin. Dort sind die wichtigsten Informationen zu den technischen Voraussetzungen, Funktionen und Einsatzbereichen aufbereitet.

Wichtig: Der Gesetzgeber wird das E-Rezept voraussichtlich zum 1. Januar 2024 verpflichtend als neues Standardverfahren zur Verordnung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln einführen – und zwar ohne den zuvor vereinbarten stufenweisen Rollout (siehe hierzu auch die Pressemitteilung der KV Berlin). Praxen sollten deshalb jetzt die Voraussetzungen schaffen und sich mit der neuen Anwendung vertraut machen.

Nachweis eines Berufshaftpflichtversicherungsschutzes kann per E-Mail erbracht werden

In der vergangenen Woche hat der Zulassungsausschuss alle Ärzt:innen, Psychotherapeut:innen, MVZ und Einrichtungen für die noch keine (ausreichende) Versicherungsbescheinigung über einen Berufshaftpflichtversicherungsschutz vorliegt mit der Bitte angeschrieben, diesen Nachweis vorzulegen.

Für diesen Nachweis reicht ein Scan der Versicherungsbescheinigung gem. § 113 Abs. 2 VVG (kein Scan der Versicherungspolice). Diesen senden betroffene Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bitte per E-Mail an

Zum Hintergrund: Vertragsärzt:innen und Psychotherapeut:innen sind gemäß § 95e Abs. 1 und Abs. 6 SGB V verpflichtet, sich ausreichend gegen die sich aus der eigenen Berufsausübung ergebenden Haftpflichtgefahren zu versichern. Das Vorliegen eines ausreichenden Berufshaftpflichtversicherungsschutzes ist durch den Zulassungsausschuss zu prüfen. 

Terminservice: Meldebedarfe für das 3. Quartal 2023

Die Terminservicestelle der KV Berlin hat die Meldebedarfe für das 3. Quartal 2023 veröffentlicht und bittet um Berücksichtigung.

Bitte beachten Sie: Seit 1. Januar 2023 gelten höhere Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung. Bitte nutzen Sie den eTerminservice, um von den höheren Zuschlägen zu profitieren. Dort melden Sie die Termine, die von TSS und Leitstelle vermittelt werden. Auch Hausärzt:innen und Kinder- und Jugendmediziner:innen können darüber Termine zu Fachärzt:innen vermitteln. Alle Informationen hier.

Mpox-Virus: Impfungen gegen das Affenpockenvirus vorerst bis zum 31.12.2023 möglich

Die KV Berlin und die Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege (SenWGP) haben sich auf eine Verlängerung des Vertrages über eine Kooperation zur Durchführung von Impfungen gegen das Affenpockenvirus (Monkeypox virus) verständigt. Die Verlängerung gilt vorerst bis zum 31. Dezember 2023. Die Impfungen werden von HIV-Schwerpunkteinrichtungen nach § 135 Abs. 2 SGB V durchgeführt. Abrechnungsberechtigte Leistungserbringer wurden per Rundschreiben über die Vertragsverlängerung informiert.

Weitere Informationen finden Sie auf der Infoseite zum Vertrag.

Vollständiges Organigramm der KV Berlin nur noch im Mitgliederbereich

Aufgrund von Datenschutzbestimmungen steht das Organigramm der KV Berlin mit namentlicher Nennung der Hauptabteilungs- und Abteilungsleiter:innen nur noch im geschützten Mitgliederbereich der Website zur Verfügung. Im öffentlich zugänglichen Bereich der Website ist das Organigramm nur nach Unternehmensstruktur dargestellt – namentlich werden nur der Vorstand sowie der VV-Vorsitz genannt.  
 

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13.07.2023

Wettbewerbsverzerrung zulasten der ambulanten Versorgung

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