Aus der KV Berlin
Video: KV Berlin gibt Überblick zu Hybrid-DRG
Seit Januar 2024 können ambulante Operationen mit sogenannten Hybrid-DRG vergütet werden. Die KV Berlin stellt in einem Infovideo die wichtigsten Key Facts zu Hybrid-DRG vor und gibt einen Überblick zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen. Außerdem werden häufige Fragen der KV-Mitglieder zur Abrechnungssystematik beantwortet.
Das Video ist in der Mediathek im Mitgliederbereich der KV-Website abrufbar. Melden Sie sich dazu bitte zunächst im geschützten Mitgliederbereich auf der Website an. Nach der Anmeldung gelangen Sie zur Mediathek über das Menü „Für Praxen > Mitgliederbereich > Mediathek Mitgliederbereich“.
Eine Sammlung von häufigen Fragen und Antworten zu Hybrid-DRG finden Sie auch im FAQ-Bereich auf der KV-Website.
Abrechnung Mutterschaftsvorsorgepauschale gemäß der GOP 01770
Die Gebührenordnungsposition 01770 ist gemäß den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses für die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien) berechnungsfähig. Laut EBM ist die GOP 01770 für die Betreuung einer Schwangeren im Laufe eines Quartals allerdings nur von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt abrechnungsfähig. Dies gilt auch, wenn mehrere Vertragsärztinnen/Vertragsärzte in die Betreuung der Schwangeren eingebunden sind (z. B. bei Vertretung, im Notfall oder bei Mit- und Weiterbehandlung).
Derzeit werden von den gesetzlichen Krankenkassen vermehrt Honorarrückforderungsanträge nach § 106d SGB V gestellt mit der Begründung, dass die Mutterschaftsvorsorgepauschale von zwei Vertragsärztinnen/Vertragsärzten je Quartal und schwangerer Versicherten abgerechnet worden sei.
Das Bundessozialgericht hat mit Beschluss zum 11. Februar 2015 wie folgt entschieden:
Die Betreuungsleistung nach der GOP 01770 kann pro schwangerer Versicherter nur von einer Vertragsärztin/einem Vertragsarzt je Quartal abgerechnet werden. Dies ergibt sich aus dem Wortlaut der amtlichen Anmerkung der Leistungslegende der GOP 01770. Die Vertragsärztin/der Vertragsarzt kann in der Regel durch eine Befragung der Versicherten oder durch einen Blick in den Mutterpass klären, ob eine Vorbehandlung erfolgt ist.
Aus diesem Grund muss die nicht korrekte Abrechnung der Mutterschaftsvorsorgepauschale, also die zweite Abrechnung der GOP 01770, gestrichen werden, was eine Honorarkürzung bei den betroffenen Vertragsärztinnen/Vertragsärzten zur Folge hat.
Weitere Meldungen
Neufassung der Satzungsimpfvereinbarung mit der Knappschaft
Die Neufassung der Satzungsimpfvereinbarung gilt zum 1. Juli 2024 und sieht eine einheitliche Vergütung für alle vereinbarten Impfleistungen vor.
Zulassungsbeschränkungen in mehreren Arztgruppen aufgehoben
Fachärzt:innen der Gynäkologie, der psychosomatischen Medizin und Psychotherapie und Kinder- und Jugendmedizin sowie Hausärzt:innen können sich auf zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten bewerben.
Aus der Gesundheitspolitik
Apotheken-Reformgesetz: Bundesgesundheitsministerium legt Entwurf vor
Am 14. Juni 2024 hat das Bundesgesundheitsministerium den Referentenentwurf für ein “Gesetz für eine Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform“ (ApoRG) veröffentlicht. Das Gesetz sieht etwa vor, dass Apotheken in Zukunft mehr Impfungen als bisher durchführen dürfen, was Schutzimpfungen mit Totimpfstoffen etwa gegen Tetanus, Keuchhusten, Diphtherie und weitere Erkrankungen einschließt. Zudem räumt der Entwurf Testbefugnisse für Apotheken im Bereich In-vitro-Diagnostika für Krankheiten ein, die dem Infektionsschutzgesetz nach meldepflichtig sind.
Die KV Berlin kritisiert die Ausweitung der Impf- und Testbefugnisse von Apotheker:innen, auch vor dem Hintergrund, dass die Quoten der Impfungen gegen Corona oder Grippe in Apotheken bislang sehr gering geblieben sind. Insofern ist eine Ausweitung dieser Befugnisse auf Apotheken wenig zielführend. Zudem befindet sich die Qualifikation und medizinische Expertise für das Impfen mit Totimpfstoffen in den ambulanten Praxen, bei den Hausärzt:innen und grundversorgenden Fachärzt:innen. Die KV Berlin fordert daher, die geplante Ausweitung der Impf- und Testbefugnisse auf Apotheken aus dem Gesetzentwurf zu streichen.
Gesundheitsminister diskutieren über ambulante Versorgung
Am 12./13. Juni fand in Travemünde (Schleswig-Holstein) die Gesundheitsministerkonferenz statt, an der neben den Ministern der Länder auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach teilnahm. Auf der Agenda standen zahlreiche Themen, unter anderem sprachen die Minister über das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG), zu dem es nach wie vor Diskussionsbedarf gibt. Die unterschiedlichen Meinungen dazu werden sich wohl auch im parlamentarischen Verfahren des Gesetzes zeigen.
Einigkeit besteht darin, dass die ambulante Versorgung gestärkt werden müsse. Unter anderem wird eine Länder-AG eingerichtet, die sich schwerpunktmäßig der ambulanten und sektorenübergreifenden Versorgung widmen soll.
Weitere Themen waren die Sicherung der Arzneimittelversorgung, die Weiterentwicklung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Fachkräftemangel – hierzu soll beispielsweise die Anerkennung von ausländischen Abschlüssen vereinfacht werden.
Update beim Klinik-Atlas
Der vor rund einem Monat gestartete Bundes-Klinik-Atlas wurde aktualisiert. Mit dem Update soll das Portal, auf dem sich Patientinnen und Patienten über die Qualität von Krankenhäusern informieren können, übersichtlicher werden. Zunächst wird deshalb eine Übersicht zu 20 wichtigen Eingriffen angeboten.
An dem Klinik-Atlas gab es in den vergangenen Wochen die Kritik, dass Daten fehlerhaft seien beziehungsweise nicht dem neuesten Stand entsprechen würden. Karl Lauterbach hatte dies zurückgewiesen.
Der Bundes-Klinik-Atlas ist im Rahmen des Krankenhaustransparenz-Gesetzes Mitte Mai online gegangen. Das Portal soll nach und nach weitere Informationen erhalten, sodass Patientinnen und Patienten einen Überblick zu beispielsweise Fallzahlen, Pflegekräftenquotienten und Bettenzahl erhalten.
Laut Bundesministerium für Gesundheit werden psychische Erkrankungen nicht über den Klinik-Atlas abgebildet – für die Behandlung psychischer Krankheitsbilder stelle das Portal keine aussagekräftige Quelle dar.
Für die Praxis
Praxen müssen eArztbriefe ab 30. Juni empfangen können
Laut Digital-Gesetz sind Arzt- und Psychotherapiepraxen spätestens ab 30. Juni verpflichtet elektronische Arztbriefe empfangen zu können.
Neue „Mustervorlage – Hygieneplan für die Arztpraxis“ veröffentlicht
Die Neuauflage des Hygieneleitfadens erfordert eine Aktualisierung der Mustervorlage – Hygieneplan für die Arztpraxis. Das Kompetenzzentrum stellt daher eine angepasste Version zur Verfügung.
Genehmigungsanforderungen vereinfacht
Bei der HIV‐Präexpositionsprophylaxe werden zum 1. Juli 2024 die Anforderungen an die fachliche Befähigung geändert. Darauf haben sich KBV und GKV-Spitzenverband geeinigt.
Neufassung der Arthroskopie-Vereinbarung beschlossen
Zum 1. Oktober 2024 soll eine Neufassung der Arthroskopie-Vereinbarung in Kraft treten. Dies haben die Partner des Bundesmantelvertrags beschlossen.
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