Praxisinformationsdienst

Aktuelle Informationen aus Ihrer KV

Praxisinformationsdienst Nr. 06, 26.03.2024

Aus der KV Berlin

Terminservice: Meldebedarfe für das 2. Quartal 2024

Die Terminservicestelle der KV Berlin hat die Meldebedarfe für das 2. Quartal 2024 veröffentlicht und bittet um Meldung von Terminen der entsprechenden Fachrichtungen. 

Bitte beachten Sie: Seit letztem Jahr gelten höhere Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung. Bitte nutzen Sie den 116117 Terminservice, um von den höheren Zuschlägen zu profitieren. Dort melden Sie die Termine, die von TSS und Leitstelle vermittelt werden. Auch Hausärzt:innen und Kinder- und Jugendmediziner:innen können darüber Termine zu Fachärzt:innen vermitteln. Alle Informationen hier.

Ab Quartal 1/2024: Sonderkostenträger nicht mehr mit einreichen

Für die Quartalsabrechnung müssen Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen diverse Unterlagen einreichen. Zur Quartalsabrechnung 1/2024 gibt es eine Änderung: Die Sonderkostenträger sind nun nicht mehr mit einzureichen. Welche Unterlagen Praxen vorlegen müssen und was es sonst bei der Quartalsabrechnung zu beachten gilt, finden Sie auf der Website der KV Berlin

Das KV-Blatt fragt nach: Wie lief der Start des E-Rezepts in den Praxen?

Seit Anfang 2024 ist das E-Rezept verpflichtend. Verschreibungspflichtige Medikamente müssen grundsätzlich digital ausgestellt werden. In der kommenden Ausgabe des KV-Blatts wollen wir für die individuellen Erfahrungen der Mitglieder der KV mit dem E-Rezept ein Forum schaffen. Die Fragen in diesem Zusammenhang sind: Wie funktioniert die Umsetzung im Praxisalltag? Erleichtert es die Arbeit in der Praxis? Genauer: Spart das E-Rezept Zeit und unnötigen Papierkram? Oder machen Sie eher gegenteilige Erfahrungen? Schreiben Sie uns Ihre Erfahrungen in maximal 900 Zeichen (inklusive Leerzeichen, dies entspricht etwa sechs bis acht Sätzen). Senden Sie den Text, gern mit einem Foto von Ihnen oder aus Ihrem Praxisalltag, mit Angabe Ihres vollständigen Namens sowie Ihrer Fachrichtung bis spätestens Freitag, 5. April, um 12 Uhr an . Im kommenden KV-Blatt werden wir einige Einsendungen abdrucken.
 

Aus der Gesundheitspolitik

Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) veröffentlicht

Transparenzgesetz passiert Bundesrat

Am 22. März hat der Bundesrat dem Krankenhaustransparenzgesetz (KHTG) zugestimmt. Das Gesetz soll durch einen Klinik-Atlas ermöglichen, dass Patient:innen sich über Krankenhäuser hinsichtlich der angebotenen Leistungen und der Qualität informieren können. Hierbei werden unter anderem Fallzahlen und Komplikationsraten veröffentlicht. 

Kliniken müssen entsprechende Daten an das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (Inek) senden. Dieses wiederum übermittelt diese Daten an das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG), das ein Verzeichnis erstellt.

Das Transparenzgesetz ist ein Teil der Krankenhausreform, zu der das Bundesministerium für Gesundheit kürzlich einen Referentenentwurf vorgelegt hat.
 

BMG legt Referentenentwurf zur Krankenhausreform vor

Leuchtturmprojekte der ambulanten Versorgung: Bayern und Westfalen-Lippe erhalten Zi-Innovationspreise

Das Zentralinstitut der kassenärztlichen Versorgung (Zi) zeichnete drei Modelle der ambulanten Versorgung mit dem Titel „Ausgezeichnete Gesundheit 2024“ aus. Dabei standen neun regionale Projekte der Kassenärztlichen Vereinigungen aus den Kategorien "Versorgung akut", "Versorgung digital" und "Versorgung vernetzt" zur Auswahl. Der erste Preis in der Rubrik "Versorgung akut" ging an das Projekt „Patientensteuerung im Klinikum Rosenheim“ der KV Bayerns. Zwei Preise entfielen auf die KV Westfalen-Lippe (KVWL): In der Kategorie "Versorgung digital" erhielt die Initiative „Digi-Managerin – Neue Fortbildung für nichtärztliches Praxispersonal“ die Auszeichnung. Schließlich gewann das Projektmodell „It’s a Match – Einsatz von Physician Assistants in der ambulanten Versorgung“ in der Rubrik "Versorgung vernetzt". Weitere Informationen zu den diesjährigen Preisträger:innen sind auf der Website des Zi abrufbar. 

Die KV Berlin wurde im vergangenen Jahr in der Kategorie "Versorgung akut" für ihre effektive und effiziente Patientensteuerung prämiert.

Für die Praxis

eTerminservice: Terminbuchungen direkt in die eigene Praxis möglich!

Mit einer Einbindung des eTerminservice auf der Praxiswebsite, können Patient:innen selbstständig Termine bei überweisungsfreien und überweisungspflichtigen Facharztgruppen buchen. Zur Unterstützung in den Praxen hat die kv.digital eine neue Patientenanleitung für den eTerminservice erstellt. Die Patientenanleitung können Praxen mit ihren praxisindividuellen Informationen versehen (Name, Logo, Fachrichtung etc.) und an die Patient:innen weitergeben. Im Mitgliederbereich auf der Website der KV Berlin finden Sie nach dem Login Musteranleitungen, eine ausführliche Anleitung und eine Kurzanleitung.

Auch Bestandspatient:innen können sich über den eTerminservice einen Termin buchen, Praxen dadurch extrabudgetäre Leistungen generieren. Dies ist gerade im Hinblick auf die Änderungen im Honorarverteilungsmaßstab und die damit einhergehende Leistungsreduzierung wichtig. Viele Praxen haben in den vergangenen Wochen erfragt, wie sie ihre Bestandspatienten zum Ende eines Quartals normal weiterversorgen können.

Komplexversorgung auch für Kinder und Jugendliche

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat eine Richtlinie für die psychiatrische Komplexversorgung für Kinder und Jugendliche beschlossen. Das Ziel dieser Richtlinie für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen ist eine Erleichterung beim Übergang von der stationären in die ambulante Versorgung sowie bei der Kooperation der relevanten Akteure anderer Hilfe- und Unterstützungssysteme. Für Erwachsene gibt es die ambulante Komplexversorgung bereits seit Oktober 2022. 

Die Komplexversorgung richtet sich an erkrankte Patient:innen mit einem besonderen Behandlungsbedarf. Betroffene sollen dabei unterstützt werden, ein möglichst eigenständiges Leben zu führen. Patient:innen werden von bedarfsübergreifenden Teams aus Ärzten, Psychotherapeuten und anderen Fachkräften wie Ergo- und Soziotherapeuten engmaschig betreut.

Der G-BA erhielt durch das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung den Auftrag, Regelungen für eine berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung, insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit einem komplexen psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf, zu beschließen.

Zi-Online-Umfrage zu Praxissoftware und TI: Teilnahme noch bis 14. April möglich

Noch bis zum 14. April können ärztliche und psychotherapeutische Praxisinhaber:innen sowie angestellte Ärzt:innen und das Praxispersonal an der Online-Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zur Funktionalität der Praxisverwaltungssysteme und der Telematikinfrastruktur teilnehmen. Die Bearbeitungsdauer beträgt ungefähr fünf bis maximal zehn Minuten.

Jetzt an der Online-Umfrage teilnehmen

Gefragt wird nach der Nutzerfreundlichkeit der verschiedenen Praxisverwaltungssysteme (PVS) und Anwendungen der Telematikinfrastruktur. In diesem Zusammenhang stehen häufige Probleme im Mittelpunkt und ob Praxen einen PVS-Wechsel planen. Laut dem Zi gibt es keinen bundesweiten Erfahrungsvergleich aller PVS aus Anwendersicht. Deshalb wird unter anderem gefragt, ob die Umfrageteilnehmer:innen ihr in der Praxis verwendetes PVS weiterempfehlen würden. Das Zi bittet um rege Teilnahme.
 

Masern: Berliner Impfbeirat veröffentlicht Empfehlungen zum Umgang mit Infektionen

Anlässlich der in Berlin aktuell ansteigenden Zahl von Masernerkrankungen hat der Berliner Impfbeirat Empfehlungen veröffentlicht, um Niedergelassene und Ärzt:innen in Kliniken, im öffentlichen Gesundheitsdienst und in der Arbeitsmedizin frühzeitig für die Problematik zu sensibilisieren. Hintergrund ist eine weltweit sowie auch in mehreren europäischen Staaten zu beobachtende deutliche Zunahme von Masernfällen, in deren Folge sich ein verstärktes Infektionsgeschehen bereits auch in Berlin abzeichnet.

Der Berliner Impfbeirat empfiehlt daher unter anderem, bekannte Impflücken zügig zu schließen. Dazu gehört ein zeitgerechtes Angebot der ersten und zweiten MMR-Impfung bis zum 15. Lebensmonat und das Nachholen von Impfungen bei älteren Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Bei Verdacht ist rasch eine entsprechende Diagnostik erforderlich und muss eine Meldung ans Gesundheitsamt erfolgen. Insbesondere sollte bei fieberhaften Erkrankungen im Anschluss an eine Reise auch an die Möglichkeit einer Maserninfektion gedacht werden. Sinnvoll sind Handlungsanweisungen für den Umgang mit Personen, die sich mit Hautausschlag und Fieber in Praxen und Notfallambulanzen vorstellen, um das Risiko von Infektionsübertragungen zu minimieren. Bei anstehenden Reisen sollte bei Kindern und Erwachsenen in jedem Fall der Masern-Impfstatus geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.

Praxisverwaltungssoftware mit KBV-Vertrag

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Bis 31. März: Grippeimpfstoff für 2024/2025 vorbestellen

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Zi startet jährliche Befragung zur wirtschaftlichen Situation der Praxen

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Für die aktuelle Datenerhebung zur Wirtschaftslage und zu Versorgungsstrukturen werden ca. 68.000 Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen angeschrieben. Die Online-Befragung läuft bis Ende April.

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Die aktualisierten Empfehlungen der STIKO zur Meningokokken-B-Impfung als Standardimpfung für Säuglinge sowie zur COVID-19-Impfung werden in die Schutzimpfungs-Richtlinie aufgenommen.

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In-vitro-Diagnostik: Beauftragung einheitlich auf Muster 10

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Ab 1. April veranlassen Praxen histopathologische Leistungen der EBM-Abschnitte 1.7 und 19.3 auf Muster 10.

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„Hallo Baby“: Vertrag angepasst

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Aufgrund einer Änderung beim BKK Landesverband Bayern und dem Beitritt der Securvita BKK wurde der Rahmenvertrag angepasst.

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