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Da Zulassungen zur vertragsärztlichen oder -psychotherapeutischen Versorgung immer für einen Ort der Niederlassung (d. h. Vertragsarztsitz) erfolgen und somit mit einer konkreten Postanschrift verbunden sind, muss jede Veränderung der Praxisanschrift durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden. Der Antrag auf Praxissitzverlegung sollte mindestens ein Quartal vor dem Umzug eingereicht werden.
Regelhaft ist eine Verlegung des Praxissitzes im gleichen oder in einen schlechter versorgten Verwaltungsbezirk genehmigungsfähig.
Dokumente zum Download
Antrag auf Verlegung eines Praxissitzes