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Wenn sich mindestens zwei zugelassene Ärztinnen und Ärzte oder Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit gleichen oder unterschiedlichen Fachgebieten organisatorisch zusammenschließen, dabei aber rechtlich voneinander unabhängig bleiben, spricht man von einer Praxisgemeinschaft.
Praxisgemeinschaften sind in erster Linie Kostengemeinschaften, da sich durch die gemeinsame Nutzung von Praxisräumen, medizinischen Geräten und medizinischem Fachpersonal Synergieeffekte ergeben. Ansonsten bleiben die Praxen jedoch selbstständig und treten unabhängig voneinander auf – durch einen getrennten Patientenstamm und eine getrennte Abrechnung bei der KV.
Eine Genehmigung für Praxisgemeinschaften ist nicht nötig, die Ärzte bzw. Psychotherapeuten müssen die KV Berlin jedoch davon unterrichten. Eine spezielle Form von Praxisgemeinschaften sind neben Apparate- auch Laborgemeinschaften.
Rahmenbedingungen für die Gründung einer Praxisgemeinschaft
- Arztregistereintrag und Zulassung aller beteiligten Ärzte
- getrennte Abrechnung
- getrennter Patientenstamm