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Einzelpraxis
Die Einzelpraxis ist die häufigste Form der Niederlassung und bietet der Praxisinhaberin oder dem Praxisinhaber, den Praxisbetrieb und die medizinischen Ausrichtung eigenverantwortlich zu gestalten.
Die Praxisneugründung hängt vom Planungsbereich ab. So gibt es im offenen Planungsbereich keine Zulassungsbeschränkungen, im gesperrten Zulassungsbereich ist dieses eigentlich nur bei einer Praxisübernahme möglich.
Es besteht die Möglichkeit der Anstellung einer weiteren Ärztin bzw. eines weiteren Arztes mit gleicher oder anderer Fachrichtung sowie die Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten oder einer Weiterbildungsassistentin.
Die vertragsärztliche Tätigkeit in einer Einzelpraxis bedeutet nicht automatisch, dass man auch „Einzelkämpfer“ ist. So sind bspw. Kooperationen in Form einer Praxisgemeinschaft oder in einem Praxisnetz möglich und bieten Raum für kollegialen, fachlichen Austausch.
Die Zulassung für den Praxissitz muss beim Zulassungsausschuss beantragt werden.