Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Arzneimittel
Die Unterscheidung hängt hierbei von der Art der Rehamaßnahme UND vom Kostenträger ab:
Kostenträger Gesetzliche Krankenversicherung:
voll,- teil stationär UND ambulant:
- die Reha-Einrichtung (voll,- teilstationär und ambulant) stellt alle Arznei-, Heil- und Hilfsmittel zur Verfügung, die im Zusammenhang mit dem Heilbehandlungsleiden stehen
- Bei einer Erkrankung akut oder chronisch, die nicht im Zusammenhang mit der Rehabilitation steht, ist die Vorstellung in der ambulanten Vertragsarztpraxis zur Verordnung erforderlich
KostenträgerRentenversicherung:
teilstationär UND ambulant:
- die Reha-Einrichtung stellt alle Arznei-, Heil- und Hilfsmittel zur Verfügung, die im Zusammenhang mit dem Heilbehandlungsleiden stehen
- bei einer Erkrankung, akut oder chronisch, die nicht im Zusammenhang mit der Rehabilitation steht, ist die Vorstellung in der Vertragsarztpraxis zur Verordnung erforderlich
vollstationär:
- alle Arznei -, Heil und Hilfsmittel, auch solche für akute und chronische Erkrankungen ohne direkten Zusammenhang mit dem Heilbehandlungsanlass der Rehabilitation sind von der Rehaeinrichtung zu stellen
- Im Falle einer Akuterkrankung, welche nicht in der Reha Einrichtung behandelt werden kann, ist eine Vorstellung in der Vertragsarztpraxis erforderlich
- Patient:in kehrt nicht in Rehaeinrichtung zurück → Verordnung durch ambulante Vertragsärzt:innen zu Lasten der GKV
- Patient:in in kehrt in Rehaeinrichtung zurück → ambulante Vertragsärzt:innen sprechen Empfehlung für die notwendigen Arznei -, Heil -, und Hilfsmittel aus → Rehaeinrichtung ist für Versorgung verantwortlich
WICHTIG: Für die Fahrten zu ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahmen ist keine Krankentransportverordnung auszustellen. Die Patientin oder der Patient wenden sich zur Klärung der An- und Abreise direkt an den Kostenträger der Rehabilitationsmaßnahme!
Auf der Website der KV Berlin finden Sie Informationen zur Verordnung von Arzneimitteln, Medizinprodukten oder Trinknahrung. Für spezielle Fragen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Verordnungsberatung der KV Berlin unter verordnung@kvberlin.de.