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WBA

Darf die Fallzahl der Praxis bei Beschäftigung von Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) steigen?

Dürfen Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) weiterbildungsbefugte Personen vertreten?

Gibt es so etwas wie eine „Vertreterrichtlinie“ oder „Assistentenrichtlinie“ bei der KV Berlin?

Wie lang zahlt die KV bei Unterbrechung der Weiterbildung die finanzielle Förderung weiter?

Wie können Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) nach den Regelungen der KV Berlin in Teilzeit arbeiten?

Dürfen Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) Rezepte und andere Formulare rechtsgültig unterschreiben?

Was dürfen Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) machen?

Sind Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) regressfähig?

Ist für Ärzt:innen in Weiterbildung (ÄiW) die Teilnahme am Ärztlichen Bereitschaftsdienst (ÄBD) alleine möglich?

Wer oder was regelt die Frage nach Fortbildungstagen?