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Themen für Ärzt:innen
Was sind TSVG-Fälle?
TSVG-Fälle (Terminservice- und Versorgungsgesetz) können u. a. im Rahmen der offenen Sprechstunde oder der Behandlung von Neupatient:innen anfallen. Als Neupatient:innen gelten alle Patient:innen, die noch nie oder seit mindestens zwei Jahren nicht mehr in der Praxis waren. Die erbrachten TSVG-Leistungen werden im Abrechnungsquartal extrabudgetär und in voller Höhe zu den Preisen des EBM vergütet.