Wird die Erstattung der zusätzlichen Stromkosten für energieintensive Praxen auch rückwirkend für das 1. Quartal 2023 ausgezahlt?
Ja – die Selbstauskunft für das 1. Quartal 2023 ist bitte bis zum 31. Mai 2023 über das Online-Portal unter „Meldungen / Anträge an die KV>Energiekosten Erstattung“ abzugeben.