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Themen für Ärzt:innen
Wie beantrage ich die Erstattung der zusätzlichen Stromkosten?
Sie beantragen diese via Selbstauskunft im Online-Portal unter „Meldungen / Anträge an die KV>Energiekosten Erstattung“. Wichtig: Die Beantragung muss quartalsweise jeweils spätestens bis zum Ende des auf das Abrechnungsquartal folgenden Monats erfolgen.
Welche Praxen einen Anspruch auf die Kostenerstattung haben, lesen Sie in FAQ 4276.