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Themen für Ärzt:innen
Habe ich Anspruch auf eine Kostenerstattung zusätzlicher Stromkosten, wenn ich in meiner Praxis energieintensive Großgeräte vorhalten muss, aber nicht dem Bereich der Radiologie, Strahlentherapie oder Dialyse angehöre?
Die Anspruchsberechtigung ergibt sich nicht aus dem Vorhalten energieintensiver Großgeräte. Der Anspruch auf Kostenerstattung ist davon abhängig, ob im Abrechnungsquartal Leistungen aus mindestens einem der folgenden Abschnitte bzw. Unterabschnitte des EBM abgerechnet wurden:
- Unterabschnitt 25.3.2 (Hochvolttherapie)
- Abschnitt 34.3 (Computertomographie) und/oder Abschnitt 34.4 (Magnet- Resonanz-Tomographie)
- Abschnitt 40.14 (Leistungsbezogene Kostenpauschalen für Sach- und Dienstleistungen bei Behandlung mit renalen Ersatzverfahren und extrakorporalen Blutreinigungsverfahren)
Für weitere Informationen zur Anspruchsberechtigung siehe FAQ 4276.