Für Praxen > Häufige Fragen und Antworten (FAQ)
Darf ich nach telefonischem Patientenkontakt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ausstellen?
Ja, bei Absonderungspflicht des Patienten.
Die Porto-Pauschale 40128 für den Versand einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an den Patienten ist im Falle einer öffentlich-rechtlichen Pflicht zur Absonderung oder bei Bestehen einer öffentlich-rechtlichen Empfehlung zur Absonderung (Bsp. COVID-19 oder Affenpocken) auch nach einem telefonischen Kontakt abrechnen. Der EBM wird dazu rückwirkend ab 01.04.2023 angepasst.
Siehe hierzu: § 4 Abs. 6 Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie
und KBV-Infoseite