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Wie gehe ich mit Einnahmeausfällen um, wenn ich in Quarantäne musste?
Für die angeordnete Quarantäne seitens des Gesundheitsamtes können Sie eine Entschädigung nach § 56 Infektionsschutzgesetz bei der zuständigen Behörde beantragen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Seit dem 13. Februar 2023 besteht keine generelle Quarantänepflicht für Personen, die mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert sind. Zur Geltendmachung eines quarantänebedingten Verdienstausfall für Zeiträume ab dem 13. Februar 2023 ist – unabhängig vom Grund der Quarantäne – auch die vollständige Quarantäneanordnung des jeweiligen Berliner Gesundheitsamtes einzureichen.