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Nein, eine Vorabprüfung ist nicht möglich. Die finale Prüfung der Vorhaltepauschale und der Zuschläge erfolgt erst mit der Abgabe der Abrechnung, erstmalig mit der Abgabe der Abrechnung für das 1. Quartal 2026. Eine individuelle Prognose hat eine geringe Aussagekraft, da diese auf historische Daten aufsetzt und für den Zeitraum bis zum 4. Quartal 2025 nicht alle Daten vollumfänglich vorliegen. 

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