Themen für Ärzt:innen
Gemäß Beschluss müssen fachgleiche Praxen (zum Beispiel BAG) die Teilnahme am Qualitätszirkel nicht erklären. Wenn mindestens zwei Ärzt:innen der Kostenträgerfachgruppe (KTFG) 1,2 und/oder 3 (gegebenenfalls neben weiteren Fachärzt:innen) in der Praxis tätig sind, gilt diese Praxis als fachgleich.
Die KTFG 1, 2 und 3 umfassen unter anderem Fachärzt:innen für Allgemeinmedizin und praktische Ärzt:innen sowie Hausärztliche Internist:innen ohne Schwerpunkt.

