Themen für Ärzt:innen
Nein, die Sprechstunde für die Vorhaltepauschale kann nicht per Videosprechstunde erbracht werden. Laut Beschluss müssen Sprechstunden gemäß § 17 Absatz 1a Satz 2 Bundesmantelvertrag-Ärzte stattfinden. Danach müssen Vertragsärzt:innen den versicherten Personen unmittelbar zur Verfügung stehen. Videokontakte sind keine unmittelbaren Kontakte.

