Ja. Seit 2004 sind niedergelassene Ärztinnen/Ärzte, Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, Kooperationsformen wie Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) verpflichtet, einrichtungsintern Qualitätsmanagement einzuführen (vgl. § 135a SGB V).
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