Service-Center (nur für Mitglieder)Arzt- und PsychotherapeutensucheNiederlassungsberatungHäufige Fragen und Antworten (FAQ)Praxis-NewsEtwas anderes
Abrechnungsdaten (EDV) sind 16 Quartale aufzubewahren. Beachten Sie, dass für das Steuerrecht zusätzlich andere Fristen gelten.
Seite als PDF