Kassenärztliche Vereinigung Berlin Für Praxen Alles für den Praxisalltag Verträge und Recht Verträge der KV Berlin Honorarverträge
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Vereinbarte förderungswürdige Leistungen in Berlin
Die KV Berlin verhandelt jedes Jahr mit den Berliner Krankenkassenverbänden den sogenannten Honorarvertrag. Neben dem Vergütungspunktwert und der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) enthalten die Verhandlungen auch mögliche Zuschläge für besonders förderungswürdige Leistungen sowie für Leistungen von besonders zu fördernden Leistungserbringern zur Verbesserung der Versorgung der Versicherten.
Förderungswürdige Leistungserbringende
Das Ziel der Förderung ist, dass sich vermehrt Ärzt:innen in den betroffenen Bezirken mit unterdurchschnittlichem Versorgungsgrad niederlassen und Stellen ausreichend nachbesetzt werden, damit die jeweiligen bezirklichen Zielversorgungsgrade von 100% bzw. 95% erreicht werden. Die letztverfügbaren Versorgungsgrade sind in der folgenden Tabelle aufgeführt:
| LOI: 01.07.2025 | Hausärzte (Ziel: 100%) | Kinderärzte (Ziel: 95%) | Augenärzte (Ziel: 95%) | Frauenärzte (Ziel: 95%) |
|---|---|---|---|---|
| Lichtenberg | 96,3 % | 97,4 % | 103,0 % | 92,4 % |
| Marzahn-Hellersdorf | 82,3 % | 93,5 % | 93,8 % | 81,3 % |
| Treptow-Köpenick | 95,1 % | 85,0 % | 94,8 % | 87,2 % |
| Spandau | k. F. | 88,7 % | k. F. | k. F. |
| Reinickendorf | k. F. | 98,5 % | k. F. | k. F. |
k.F. = kein Förderbezirk (für die jeweilige Arztgruppe)
Fördervoraussetzung
Niederlassung oder Nachbesetzung von Stellen in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf oder Treptow-Köpenick mit unterdurchschnittlichem Versorgungsgrad (< 100% gemäß Letter of Intent)
Extrabudgetärer Zuschlag
3 Cent auf den regionalen Vergütungspunktwert auf alle MGV-Leistungen (Impfungen und Vorsorgeleistungen sind davon nicht erfasst)
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
Förderung erfolgt nur dann, wenn überwiegend für einen Hausarzt typische Leistungen wie Impfungen, Hausbesuche und Vorsorgeuntersuchungen erbracht werden
Hinweis
neue Förderungen werden nicht mehr begonnen, wenn der Versorgungsgrad von 100% erreicht ist
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Fördervoraussetzung
Niederlassung oder Nachbesetzung von Stellen in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Treptow-Köpenick, Spandau oder Reinickendorf mit unterdurchschnittlichem Versorgungsgrad (< 95% gemäß Letter of Intent)
Extrabudgetärer Zuschlag
3 Cent auf den regionalen Vergütungspunktwert auf alle MGV-Leistungen (Impfungen und Vorsorgeleistungen sind davon nicht erfasst)
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
keine
Hinweis
neue Förderungen werden nicht mehr begonnen, wenn der Versorgungsgrad von 95% erreicht ist
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Fördervoraussetzung
Niederlassung oder Nachbesetzung von Stellen in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf oder Treptow-Köpenick mit unterdurchschnittlichem Versorgungsgrad (< 95 % gemäß Letter of Intent)
Extrabudgetärer Zuschlag
3 Cent auf den regionalen Vergütungspunktwert auf alle MGV-Leistungen (Impfungen und Vorsorgeleistungen sind davon nicht erfasst)
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
keine
Hinweis
neue Förderungen werden nicht mehr begonnen, wenn der Versorgungsgrad von 95% erreicht ist
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Fördervoraussetzung
Niederlassung oder Nachbesetzung von Stellen in den Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf oder Treptow-Köpenick mit unterdurchschnittlichem Versorgungsgrad (< 95% gemäß Letter of Intent)
Extrabudgetärer Zuschlag
3 Cent auf den regionalen Vergütungspunktwert auf alle MGV-Leistungen (Impfungen und Vorsorgeleistungen sind davon nicht erfasst)
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
keine
Hinweis
neue Förderungen werden nicht mehr begonnen, wenn der Versorgungsgrad von 95% erreicht ist
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Förderungswürdige Leistungen
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 30130
Extrabudgetärer Zuschlag
3 Cent auf den regionalen Vergütungspunktwert (3,06 Euro pro abgerechneter GOP)
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
keine
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Ziel der Förderung ist, die Angebotsstrukturen zu verbessern und mit der Steigerung der Häufigkeit der Leistungserbringung Wartezeiten auf Termine für die Patient:innen zu vermeiden.
Fördervoraussetzung
Abrechnung einer der folgenden Versicherten- bzw. Grundpauschalen:
GOP 03001 bis 03005 (inkl. Suffixe), GOP 04001 bis 04005 (inkl. Suffixe),
GOP 09210 bis 09212 (inkl. Suffixe), GOP 10210 bis 10212 (inkl. Suffixe),
GOP 13210 bis 13212 (inkl. Suffixe), GOP 13640 bis 13642 (inkl. Suffixe)
oder GOP 20210 bis 20212 (inkl. Suffixe)
Extrabudgetärer Zuschlag
102 Punkte (13,00 Euro) pro abgerechneter GOP
Zuschlagssystematik
Ärzt:innen setzen bei Abrechnung einer der o.g. GOPen die SNR 30130T zu, SNR 30130T kann dabei mehrmals im Behandlungsfall zugesetzt werden
Weitere Voraussetzung
Verordnung von zugelassenen Therapieallergenen für die sublinguale Hyposensibilisierungstherapie
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Mit der Förderung sollen Wartezeiten auf Termine durch Steigerung der Häufigkeit von entsprechenden Verordnungen vermieden werden.
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 30130 oder SNR 30130T
Extrabudgetärer Zuschlag
30,00 Euro pro abgerechneter GOP/SNR
Zuschlagssystematik
Ärzt:innen setzen nach Ablauf des 3-Jahres-Behandlungszeitraumes bei Abrechnung einer der o.g. GOP/SNR die SNR 91130 zu
Weitere Voraussetzung
erfolgreicher Abschluss der Therapie: bei der GOP 30130 mindestens 20 mal abgerechnete 30130 innerhalb von 12 hintereinander liegenden Quartalen, im 1. und 12. Quartal mindestens 1 mal abgerechnete 30130 pro Praxis für einen Patienten; bei der SNR 30130T mindestens 12 mal rezeptierte Verordnungen innerhalb von 12 hintereinander liegenden Quartalen, im 1. und 12. Quartal mindestens einmal rezeptierte Verordnung pro Praxis für einen Patienten
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Mit der Förderung soll der Behandlungserfolg gesteigert und der Aufwand belohnt werden, der notwendig ist, die Therapietreue der Patient:innen sicherzustellen. So soll der Anteil der Patient:innen, die die subkutane bzw. sublinguale Hyposensibilisierungstherapie vorzeitig abbrechen und damit das Therapieziel verpassen, verringert werden.
Mit der Förderung soll der sich abzeichnende Versorgungsmangel durch die Erweiterung der Angebotsstrukturen i.S. einer Erhöhung der Anzahl der schmerztherapeutisch tätigen Ärzte reduziert werden.
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 30702
Extrabudgetärer Zuschlag
1 Cent auf den regionalen Vergütungspunktwert (4,98 Euro pro abgerechneter GOP)
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
keine
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 30704
Extrabudgetärer Zuschlag
3 Cent auf den regionalen Vergütungspunktwert (8,97 Euro pro abgerechneter GOP)
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
keine
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Mit der Förderung soll der sich abzeichnende Versorgungsmangel reduziert werden. Aufgrund der nicht kostendeckenden Leistungserbringung sind nur wenige Augenärzt:innen auf Sehschulen spezialisiert. Das Ziel der Förderung ist die Steigerung der Anzahl an Leistungen und Leistungserbringern.
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 06320 und 06333
Extrabudgetärer Zuschlag
3 Cent auf den regionalen Vergütungspunktwert (7,26 Euro pro abgerechneter GOP)
Zuschlagssystematik
Ärzt:innen setzen bei Abrechnung der GOP 06320 die SNR 96320 zu
Weitere Voraussetzung
Patient:in mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 06321 und 06333
Extrabudgetärer Zuschlag
3 Cent auf den regionalen Vergütungspunktwert (6,15 Euro pro abgerechneter GOP)
Zuschlagssystematik
Ärzt:innen setzen bei Abrechnung der GOP 06321 die SNR 96321 zu
Weitere Voraussetzung (1)
Patientin/Patient mit eingeschränkter Kooperationsfähigkeit
Weitere Voraussetzung (2)
Patientin/Patient vom 6. bis zum vollendeten 17. Lebensjahr oder Patient mit geistiger Behinderung oder Patient mit schwerer Dyskinesie
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Ziel der Förderung ist die Steigerung der Anzahl an Magenspiegelungen, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Versicherten sicherzustellen. Damit sollen stationäre Behandlungen/Aufenthalte und nachgelagerte Behandlungen für die Versicherten, z. B. von Entzündungen der Speiseröhre bei verspäteter Behandlung sowie von Folgeschäden wie onkologische Erkrankungen vermieden werden.
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 13400
Extrabudgetärer Zuschlag
3 Cent auf den regionalen Vergütungspunktwert (26,34 Euro pro abgerechneter GOP)
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
keine
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Durch die Förderung soll mit Erweiterung der ambulanten Angebotsstrukturen der sich abzeichnende Versorgungsmangel reduziert werden, der in der mangelhaften Vergütung der Botulinumtoxin-Behandlung begründet ist. Das Ziel ist es, ambulante Wartezeiten und stationäre Behandlungen zu vermeiden. Schließlich soll eine Erhöhung der Lebensqualität der Patienten mit niedrigem Risiko und geringen Nebenwirkungen erreicht werden.
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 04430 oder 16220 (inkl. Suffixe, ausgenommen Videosprechstunde)
Extrabudgetärer Zuschlag
35,60 Euro pro abgerechneter GOP, 1 mal im Versichertenleben
Zuschlagssystematik
Ärzt:innen setzen bei Abrechnung einer der o.g. GOPen die SNR 96430 zu
Weitere Voraussetzung (1)
ICD-10-GM G24.1G, G24.2G, G24.3G, G24.4G, G24.5G, G24.8G, G24.9G oder R49.0G
Weitere Voraussetzung (2)
Erstuntersuchung und Beratung
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 04430 oder 16220 (inkl. Suffixe, ausgenommen Videosprechstunde)
Extrabudgetärer Zuschlag
26,70 Euro pro abgerechneter GOP je vollendete 10 Minuten, maximal 3 mal im Behandlungsfall
Zuschlagssystematik
Ärzt:innen setzen bei Abrechnung einer der o.g. GOPen die SNR 96431 zu
Weitere Voraussetzung (1)
ICD-10-GM G24.1G, G24.2G, G24.3G, G24.4G, G24.5G, G24.8G, G24.9G oder R49.0G
Weitere Voraussetzung (2)
Injektionsbehandlung mit Botulinumtoxin
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 04430, 09330, 16220 oder 20330 (inkl. Suffixe, ausgenommen Videosprechstunde)
Extrabudgetärer Zuschlag
145,00 Euro pro abgerechneter GOP, 1 mal im Behandlungsfall
Zuschlagssystematik
Ärzt:innen setzen bei Abrechnung einer der o.g. GOPen die SNR 96432 zu
Weitere Voraussetzung
ICD-10-GM G24.1G, G24.2G, G24.3G, G24.4G, G24.5G, G24.8G, G24.9G oder R49.0G
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 10210, 10211, 10212 oder 16220 (inkl. Suffixe, ausgenommen Videosprechstunde)
Extrabudgetärer Zuschlag
27,00 Euro pro abgerechneter GOP, 1 mal im Behandlungsfall
Zuschlagssystematik
Ärzt:innen setzen bei Abrechnung einer der o.g. GOPen die SNR 96433 zu
Weitere Voraussetzung (1)
ICD-10-GM R61.9G
Weitere Voraussetzung (2)
Injektionsbehandlung mit Botulinumtoxin
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 04430 oder 16220 (inkl. Suffixe, ausgenommen Videosprechstunde)
Extrabudgetärer Zuschlag
35,60 Euro pro abgerechneter GOP, 1 mal im Behandlungsfall
Zuschlagssystematik
Ärzt:innen setzen bei Abrechnung einer der o.g. GOPen die SNR 96434 zu
Weitere Voraussetzung (1)
ICD-10-GM G51.3G, G80.0G, G80.1G oder G43.3G oder G81.1G mit einer der Diagnosen I69.0G, I69.1G, I69.2G, I69.3G, I69.4G oder Z87.8G oder G81.9G mit einer der Diagnosen I69.0G, I69.1G, I69.2G, I69.3G oder I69.4G
Weitere Voraussetzung (2)
Injektionsbehandlung mit Botulinumtoxin
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Ziel der Förderung ist es, der rückläufigen ambulanten Leistungserbringung durch Erweiterung der ambulanten Angebotsstrukturen entgegenzuwirken und den sich abzeichnenden Versorgungsmangel zu reduzieren. Zudem sollen durch die Steigerung der ambulanten Leistungserbringung stationäre Behandlungen vermieden werden.
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 02310
Extrabudgetärer Zuschlag
4,50 Euro pro abgerechneter GOP
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
keine
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Schließungen von Stationen und der Abbau von Betten im Krankenhaus haben zu starken Auslastungen ambulanter Behandlungskapazitäten mit der Folge stark gestiegener ambulanter Wartezeiten geführt. Ziel der Förderung ist es, durch eine Steigerung der ambulanten Leistungserbringung Wartezeiten zu vermeiden.
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 30900
Extrabudgetärer Zuschlag
1,1 Cent auf den regionalen Vergütungspunktwert (7,04 Euro pro abgerechneter GOP)
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
keine
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 30901
extrabudgetärer Zuschlag
1,1 Cent auf den regionalen Vergütungspunktwert (34,88 Euro pro abgerechneter GOP)
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
keine
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Diese besondere und aufwendige Betreuung wird mit dem Ziel gefördert, den sich abzeichnenden Versorgungsmangel zu reduzieren. Dieser liegt in einem Rückgang der ambulanten Leistungserbringung begründet, der sich aufgrund der mangelhaften Vergütung der Kooperations- und Koordinationsleistungen bei Patienten mit Morbus Huntington in o.g. Einrichtungen abzeichnet.
Fördervoraussetzung
Abrechnung einer der folgenden Versicherten- bzw. Grundpauschalen (inkl. Suffixe, ausgenommen Videosprechstunde): GOP 03001 bis 03005, 04001 bis 04005, 09210 bis 09212, 13210 bis 13212, 16210 bis 16212, 18210 bis 18212, 21213 bis 21215 oder 26210 bis 26212
Extrabudgetärer Zuschlag
30,00 Euro pro abgerechneter GOP
Zuschlagssystematik
Ärzt:innen setzen bei Abrechnung einer der o.g. GOPen die SNR 96302 zu
Weitere Voraussetzung (1)
ICD-10-GM G10
Weitere Voraussetzung (2)
Besuch nach GOP 01410 oder 01413 in Einrichtungen, die nicht an der Vereinbarung nach § 119b Abs. 2 SGB V zur Förderung der kooperativen und koordinierten ärztlichen und pflegerischen Versorgung in stationären Pflegeheimen teilnehmen
Zuschlagsausschluss
Zuschlag nicht neben Kapitel 37.2 EBM und nicht bei einer häuslichen Betreuung und Behandlung
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Ziel der Förderung ist es, der rückläufigen ambulanten Leistungserbringung (trotz verdoppelter Terminanfragen konnte in der Vergangenheit nur die Hälfte fristgerecht vermittelt werden) entgegenzuwirken und dadurch Wartezeiten sowie stationäre Behandlungen zu vermeiden.
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 04551
Extrabudgetärer Zuschlag
9,00 Euro pro abgerechneter GOP
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
keine
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 13701
Extrabudgetärer Zuschlag
9,00 Euro pro abgerechneter GOP
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
keine
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Einige Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr weisen Entwicklungsstörungen insbesondere beim Spracherwerb auf, wobei es zu ambulanten Wartezeiten mit der Folge stationärer Behandlungen kommt. Ziel der Förderung ist es, durch eine Steigerung der ambulanten Leistungserbringung Wartezeiten und stationäre Behandlungen zu vermeiden.
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 09210 (inkl. Suffixe)
Extrabudgetärer Zuschlag
40,00 Euro pro abgerechneter GOP
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
ICD-10-GM F80.9G
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Ziel der Förderung ist es, die Katheter-Versorgung in Pflegeheimen und zu Hause zu intensivieren und durch eine Steigerung der ambulanten Leistungserbringung u.a. stationäre Behandlungen und Krankentransporte zu vermeiden (für die Katheter-Versorgung werden einige Patienten aus dem Pflegeheim bzw. von zu Hause mit dem Krankentransport in die Praxis oder ins Krankenhaus gebracht).
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 02322 oder 02323
Extrabudgetärer Zuschlag
18,00 Euro pro abgerechneter GOP
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
Besuch nach GOP 01410, 01411, 01412, 01413, 01415 oder 01418 (inkl. Suffixe)
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Ziel der Förderung ist es, durch die Schaffung eines spezialisierten nicht-ärztlichen ambulanten Behandlungsangebots den hohen Kommunikations- und Koordinationsaufwand zwischen dem ambulanten Sektor und anderen Sektoren bzw. Berufsgruppen aufzufangen und dadurch stationäre Behandlungen zu verhindern.
Fördervoraussetzung
Abrechnung einer der folgenden hausärztlichen Versichertenpauschalen: GOP 03001, 03002, 03003, 03004 oder 03005 (inkl. Suffixe)
Extrabudgetärer Zuschlag
40,00 Euro pro abgerechneter GOP
Zuschlagssystematik
Ärzt:innen setzen bei Abrechnung einer der o.g. GOPen die SNR 95300 zu
Weitere Voraussetzung
Versorgung durch eine Kiezschwester in einem gemäß § 87b Abs. 4 SGB V von der KV Berlin anerkannten Praxisnetz
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Die Anzahl kurativer Mammographien ist – obwohl die Anzahl der weiblichen Versicherten in Berlin zugenommen hat – zurückgegangen, was zu Wartezeiten für betroffene Frauen führt. Die kurative Mammographie ist zeitintensiv, eine kostendeckende Durchführung schwierig und die Anzahl leistungserbringender Ärzt:innen ist drastisch gesunken. Mit der Förderung sollen die bisherige Leistungserbringung gesteigert und die Angebotsstrukturen erweitert werden mit den Zielen, den dargestellten Versorgungsmangel zu verringern sowie Wartezeiten und stationäre Behandlungen zu vermeiden.
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 34270
Extrabudgetärer Zuschlag
3 Cent auf den regionalen Vergütungspunktwert (8,22 Euro pro abgerechneter GOP)
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
keine
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Die augenärztliche Grundversorgung von Kindern ist personell und zeitlich aufwendig, weshalb die Leistungserbringung kaum kostendeckend durchgeführt werden kann. Die Anzahl an Leistungen ist in Berlin dramatisch zurückgegangen, obwohl die Anzahl an Kindern in Berlin nahezu konstant bleibt. Zudem sinkt die Anzahl der entsprechenden Leistungserbringer in Berlin ebenfalls dramatisch. Um den dargestellten Versorgungsmangel zu reduzieren und die aufgrund einer verzögerten Behandlung dann notwendig gewordenen stationären Behandlungen zu vermeiden, soll mit der Förderung die bisherige Leistungserbringung gesteigert und die Angebotsstrukturen mit dem Ziel einer breiten augenärztlichen Grundversorgung von Kindern durch möglichst viele Augenärzt:innen erweitert werden.
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 06210 (inkl. Suffixe)
Extrabudgetärer Zuschlag
6 Cent auf den regionalen Vergütungspunktwert (8,94 Euro pro abgerechneter GOP)
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
keine
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Die COVID-19-Pandemie und die damit und mit dem Ukraine-Krieg verbundenen zeitgeschichtlichen Entwicklungen haben langfristige Folgen für die psychische Gesundheit der Versicherten, insbesondere von Kindern. Dies hat auch langfristige Folgen für die psychiatrische Versorgung. So sind Terminanfragen in der Terminservicestelle (TSS) für eine psychiatrische Versorgung die häufigsten Anfragen, die sich in den letzten Jahren sogar mehr als vervierfacht haben. Der Anteil fristgerecht vermittelter Termine hat sich drastisch verringert mit der unweigerlichen Folge von Wartezeiten. Der Bedarf an psychiatrischen Behandlungen wird sich aufgrund der langfristigen Folgen der COVID-19-Pandemie und des Ukraine-Kriegs künftig noch weiter erhöhen. Mit der Förderung sollen die bisherige Leistungserbringung gesteigert bzw. die Angebotsstrukturen erweitert werden mit dem Ziel, stationäre Behandlungen und den beschriebenen Versorgungsmangel zu verringern bzw. zukünftig zu vermeiden.
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 14220 (inkl. Suffixe)
Extrabudgetärer Zuschlag
1,00 Euro pro abgerechneter GOP
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
keine
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026
Fördervoraussetzung
Abrechnung der GOP 14221 (inkl. Suffixe)
Extrabudgetärer Zuschlag
1,00 Euro pro abgerechneter GOP
Zuschlagssystematik
Zuschlag wird automatisch durch KV Berlin zugesetzt
Weitere Voraussetzung
keine
Förderzeitraum
vereinbart bis 31.12.2026; über eine mögliche Fortführung verständigen sich die Vertragspartner voraussichtlich ab Oktober 2026

