Für Praxen > Alles für den Praxisalltag
Verträge und Recht
Hochschulambulanzen
Hochschulambulanzen
Dieser Vertrag gilt ausschließlich für den Bereich der Ermächtigung nach § 117 Abs. 2 i. V. m. § 117 Abs. 1 SGB V der jeweiligen Ausbildungsstätte für die vertragspsychotherapeutische Versorgung der Versicherten, die im Rahmen der Ausbildung nach § 6 PsychThG in der Ausbildungsstätte behandelt werden.
Verträge
gültig vom: 10.04.2013
Vertrag vom 10.04./08.05.2013 zur Ausgestaltung der Ermächtigung nach § 117 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 SGB V an den anerkannten Berliner Ausbildungsinstituten für Psychotherapie
gültig vom: 01.01.2003
Vertrag vom 28.03.2007 über die Behandlung von Patienten in Hochschulambulanzen inkl. Anlage "Vereinbarung zur Wirtschaftlichkeits- / Abrechnungsprüfung" vom 22.03.2007
Ergänzungen
gültig vom: 01.01.2014
Ergänzung vom 17.09.2014 zum Vertrag vom 10.04./08.05.2013