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Verträge und Recht
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Der Vertrag zwischen der KV Berlin und den Verbänden der Krankenkassen regelt die Beteiligung an den Kosten des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (ÄBD) der KV Berlin.
Vertrag
gültig vom: 01.02.2009
Vertrag vom 12.12.2008 über die Beteiligung an den Kosten des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes