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Qualitätssicherung
Rheuma-VOR-Projekt
Rheuma-VOR-Projekt
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- SNR 91351 Versorgungsebene II – Rheumatologe / Erstvorstellung
- SNR 91352 Versorgungsebene II – Rheumatologe / Folgeevaluation bei eingeschriebenen Versicherten bzw. Beobachtungsfällen
Hinweis: Die SNR 91352 ist erst 3 Quartale nach Abrechnung der SNR 91351 möglich.
Hinweis: Die Abrechnungsfähigkeit der Leistung endete zum 31.12.2020.
Wer kann die Leistung beantragen?
Für die Versorgungsebene II:
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin/Internisten mit Schwerpunkt „Rheumatologie“
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin und Rheumatologie
- Fachärztinnen und Fachärzte mit dem Schwerpunkt „Orthopädie“ für die Frühdiagnostik der Spondylarthropathien
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen und über eine Weiterbildung auf dem Gebiet der Rheumatologie gemäß der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer (LÄK) verfügen
Fachliche Anforderungen
Der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmende Facharzt für Innere Medizin mit Weiterbildung auf dem Gebiet der Rheumatologie bestätigt mit seiner Teilnahmeerklärung die Behandlung von mindestens 100 Versicherten mit rheumatoider Arthritis innerhalb des letzten Jahres.
Weitere Anforderungen
- Anerkennung und Einhaltung der Regelungen gemäß der Kooperationsverereinbarung