Für Praxen > Alles für den Praxisalltag
Qualitätssicherung
Rechtsgrundlagen
Weitere Informationen
QS-Leistung Übende und suggestive Techniken (für Fachärzte)
KBV-Infoseite: Psychotherapie
Hygiene in der psychotherapeutischen Praxis - Ein Leitfaden
Kontakt
030 / 31 003-376
QS-team-4@kvberlin.de
Psychologische Psychotherapeuten:
Übende und suggestive Interventionen
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- 35111 EBM Übende Interventionen als Einzelbehandlung
- 35112 EBM Übende Interventionen als Gruppenbehandlung bei Erwachsenen
- 35113 EBM Übende Interventionen als Gruppenbehandlung bei Kindern und Jugendlichen
- 35120 EBM Hypnose
Wer kann die Leistung beantragen?
- Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten
Fachliche Anforderungen
- Psychologischer Psychotherapeut
und
- Nachweis über eine vertiefte Ausbildung mit Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie, in der Psychoanalyse oder Verhaltenstherapie gemäß § 95c SGB V
und
- Nachweis über den Erwerb eingehender Kenntnisse und Erfahrungen in diesen Techniken im Rahmen des o.g. Fachkundenachweises
oder
- Nachweis über jeweils zwei Kurse à 8 Doppelstunden im Abstand von mindestens sechs Monaten für die übenden Techniken (PMR, autogenes Training) und/oder die suggestiven Techniken (Hypnose)
Wichtig: Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Erklärung über ausgelagerte Praxisräume