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Eye-Movement-Desensitization and Reprocessing (EMDR) (Ärzt:innen)
Genehmigungspflichtig sind Leistungen:
- nach den jeweiligen EBM-Nummern des jeweiligen Richtlinienverfahrens
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin
- Fachärztinnen und Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
- Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie
- Fachärztinnen und Fachärzte mit der Zusatzbezeichnung Psychotherapie und/oder Psychoanalyse
Fachliche Anforderungen
Fachärztin/Facharzt einer der o. g. Fachrichtungen
und
Nachweis über die Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das entsprechende Verfahren, d. h. tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Psychoanalyse oder Verhaltenstherapie als Einzelbehandlung bei Erwachsenen
und
Zeugnisse und Bescheinigung, aus denen sich ergibt, dass Kenntnisse und praktische Erfahrungen in der Behandlung der posttraumatischen Belastungsstörung und der EMDR erworben wurden
oder
Nachweis über mindestens 40 Stunden eingehende Kenntnisse in der Theorie der Traumabehandlung und EMDR
und
Nachweis über mindestens 5 abgeschlossene EMDR-Behandlungsabschnitte, unter Supervision von mindestens 10 Stunden mit EMDR
Hinweis: Die Zusatzqualifikation muss an oder über anerkannte Ausbildungsstätten nach § 6 PsychThG erworben worden sein.
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die KV Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung