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Weitere Informationen
Rundschreiben 12/2021: Vertragskündigung (Information für teilnehmende Ärzt:innen)
Rundschreiben 12/2021: Vertragskündigung (Information für teilnehmende ermächtigte Pflegeeinrichtungen)
Rundschreiben 07/2019: Ergänzte Leistung zur gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase Rundschreiben 06/2016: Berliner Projekt: Verordnung von Heilmitteln
Rundschreiben 04/2012: Berliner Projekt: Vergütung pro Kalendertag
MRSA und Berliner Projekt
Rundschreiben 09/2014: Berliner Projekt – Ergänzung ab dem II. Quartal 2014
QS-Leistung MRSA
20 Jahre Berliner Projekt: Impressionen von der Jubiläumsgala 2018 (Video)
Berliner Projekt - Die Pflege mit dem Plus
Pflegeheimversorgung: Berliner Projekt
Der Vertrag endete zum 31. März 2022.
Zum 1.7.2011 hat die KV Berlin mit den zuvor am Berliner Projekt teilnehmenden Krankenkassen einen neuen Vertrag nach § 73c SGB V zum Berliner Projekt - die Pflege mit dem Plus geschlossen. Dieser Vertrag löst die ehemalige Rahmenvereinbarung des Berliner Projektes ab, die zum 30.6.2011 endete. Ziel des neuen Vertrages ist es, die qualitätsgesicherte Versorgung insbesondere chronisch, multimorbider und psychisch Erkrankter in stationären Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten und darüber hinaus durch die besondere ärztliche Versorgung weiterzuentwickeln.
Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:
- SNR 99889 je Versicherten pro Kalendertag (Tagespauschale)
- Folgende Leistungen sind neben der Pauschale generell abrechenbar:
- Leistungen zur Verordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) (nach EBM)
- Impfleistungen generell
- ab 01.07.2019: Zusatzpauschale für die Beteiligung an der Beratung eines Patienten in Zusammenarbeit mit dem Berater gem. § 132g Abs. 3 SGVB V (GOP 37400 des Abschnitts 37.4 EBM)
- Folgende Leistungen sind neben der Pauschale auf Antrag bei der Abt. QS abrechenbar:
- ab 01.07.2012: MRSA-Gebührenordnungspositionen (Abschnitt 30.12 EBM)
- ab 01.10.2017: Leistungen zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativ-medizinischen Versorgung aus dem Kapitel 37.3 des EBM
Wer kann am Vertrag teilnehmen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin
- Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Praktische Ärzte oder Ärzte ohne Gebietsbezeichnung, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen sowie
- stationäre Pflegeeinrichtungen
Teilnahmevoraussetzungen
Teilnahmevoraussetzungen für Vertragsärzte
- (Fach-) Ärztin/Arzt einer der o.g. Fachrichtungen
und - Eintrag im Arztregister
und - eigenverantwortliche Fortbildung gemäß § 95 d SGB V im Rahmen von anerkannten Qualitätszirkeln oder durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen entsprechend dem Behandlungsbedarf der Bewohnerklientel der Projekteinrichtung
und - Nachweis über die Kooperation der Vertragsärztin bzw. des Vertragsarztes mit einer oder mehreren Pflegeeinrichtungen, die nach § 140a SGB V i.V.m. § 92b SGB XI am Vertrag zum Berliner Projekt teilnehmen und über eine Bestätigung der Krankenkassen zur Teilnahme verfügen (Bereits bestehende Kooperationen, die der KV Berlin im Rahmen des Berliner Projekts vorliegen, müssen nicht erneut nachgewiesen werden.)
Teilnahmevoraussetzungen für stationäre Pflegeeinrichtungen
- Nachweis über eine Ermächtigung nach § 31 Ärzte-ZV
oder - Nachweis über eine Ermächtigung nach § 119b SGB V
und - Nachweis über die Teilnahme an dem Vertrag nach § 140a SGB V i.V.m. § 92b SGB XI zum Berliner Projekt sowie über eine Bestätigung der Krankenkassen gemäß § 3 Abs. 2 (Bereits bestehende Kooperationen, die der KV Berlin im Rahmen des Berliner Projekts vorliegen, müssen nicht erneut nachgewiesen werden.)
und - Meldung der für die ärztliche Versorgung nach diesem Vertrag angestellten Ärzte und deren Beschäftigungsumfang an die KV Berlin
und - Benennung eines Leiters (Sofern dieser nicht Mitglied der KV Berlin ist, gelten für ihn entsprechend die sich aus § 81 Abs. 5 SGB V sowie aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten.)
und für die in der stationären Pflegeeinrichtung angestellten Ärzte
- eigenverantwortliche Fortbildung gemäß § 95d SGB V im Rahmen von anerkannten Qualitätszirkeln oder durch Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen entsprechend dem Behandlungsbedarf der Bewohnerklientel der Projekteinrichtung
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Mit Enden des Vertrags zum 31.03.2022 entfallen.