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Osteoporose

Genehmigungspflichtig sind folgende Leistungen:

  • SNR 99480 - 99481 Dokumentation
  • SNR 99482 Betreuungspauschale
  • SNR 99483 Sturzanamnese und Folgeabschätzung
  • SNR 99484 Dokumentation (fachärztliche Versorgung)
  • SNR 99485 - 99487 Patientenschulung

  • Hausärztlich tätige Vertragsärzt:innen
  • Fachärzt:innen für Orthopädie
  • Fachärzt:innen Orthopädie und Unfallchirurgie

Hausärztliche Versorgung (koordinierender Arzt):

  • Facharzt für Allgemeinmedizin, Facharzt für Innere Medizin, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Praktischer Arzt

oder

  • Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a SGB V

und


Fachärztliche Versorgung (fachärztlich qualifizierter Arzt):

  • Facharzt für Orthopädie 

oder

  • Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie

und

Koordinierender Arzt:
Verfügbarkeit der erforderlichen diagnostischen Verfahren im Rahmen des Fachgebietes

  • jährliche Teilnahme an Osteoporose-spezifischen Fortbildungsveranstaltungen bzw. Qualitätszirkeln (anerkannt oder zertifiziert durch KV, Ärztekammer oder Fachgesellschaften)

 

Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.

Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Teilnahmeerklärung Arzt