Für Praxen > Alles für den Praxisalltag
Qualitätssicherung
Rechtsgrundlage
Aktuelles
Abrechnungsgenehmigung für die Audiometrie entfällt ab 1. Januar 2023 (Praxis-News 19.12.2022)
Kontakt
030 / 31 003-242
QS-team-1@kvberlin.de
Audiometrie
Orientierende audiometrische Untersuchung nach vorausgegangener, dokumentierter, auffälliger Hörprüfung
- 03335 EBM für Hausärztinnen und Hausärzte
- 04335 EBM für Kinderärztinnen und Kinderärzte
Tonschwellenaudiometrische Untersuchung
- 09320, 09335, 09336 EBM für HNO-Ärztinnen und -Ärzte
- 20320, 20335, 20336 EBM für Fachärztinnen und Fachärzte für Phoniatrie/Pädaudiologie
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärztinnen und Fachärzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Fachärztinnen und Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie
- Praktische Ärzte
- Ärztinnen und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung
Fachliche Anforderungen
- Fachärztin oder Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
Apparative Voraussetzungen
- Nachweis über ein von der PTB bzw. eines entsprechend der EU-Richtlinie 93/42/EWG zugelassenen Audiometers in der Praxis oder in einer Apparategemeinschaft
und
- Nachweis über die mindestens einmal jährlich durchzuführende messtechnische Kontrolle gemäß § 11 MPBetreibV durch einen zugelassenen Wartungsdienst
Hinweis: Leistungen der Audiometrie sind ab 1. Januar 2023 nicht mehr antrags- und genehmigungspflichtig.