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Qualitätssicherung
Rechtsgrundlage
Genehmigungspflichtige Leistung auf Grundlage des EBM in der derzeit geltenden Fassung
Kontakt
030 / 31 003-242
QS-team-1@kvberlin.de
Audiometrie
Orientierende audiometrische Untersuchung nach vorausgegangener, dokumentierter, auffälliger Hörprüfung
- 03335 EBM für Hausärztinnen und Hausärzte
- 04335 EBM für Kinderärztinnen und Kinderärzte
Tonschwellenaudiometrische Untersuchung
- 09320, 09335, 09336 EBM für HNO-Ärztinnen und -Ärzte
- 20320, 20335, 20336 EBM für Fachärztinnen und Fachärzte für Phoniatrie/Pädaudiologie
Wer kann die Leistung beantragen?
- Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere und Allgemeinmedizin
- Fachärztinnen und Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin
- Fachärztinnen und Fachärzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
- Fachärztinnen und Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie
- Praktische Ärzte
- Ärztinnen und Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
- Fachärztinnen und Fachärzte für Innere Medizin ohne Schwerpunktbezeichnung
Fachliche Anforderungen
- Fachärztin oder Facharzt einer der o.g. Fachrichtungen
Apparative Voraussetzungen
- Nachweis über ein von der PTB bzw. eines entsprechend der EU-Richtlinie 93/42/EWG zugelassenen Audiometers in der Praxis oder in einer Apparategemeinschaft
und
- Nachweis über die mindestens einmal jährlich durchzuführende messtechnische Kontrolle gemäß § 11 MPBetreibV durch einen zugelassenen Wartungsdienst
Wichtig: Ärztinnen und Ärzte dürfen diese Leistung erst erbringen und abrechnen, nachdem hierfür durch die Kassenärztliche Vereinigung Berlin eine Genehmigung erteilt wurde. Ausschlaggebend ist dabei das Datum der Bescheiderteilung. Rückwirkende Genehmigungen sind nicht möglich.
Anträge / Formulare zur Genehmigung der Leistung:
Antrag auf Abrechnungsgenehmigung
Gerätenachweis
Bestätigung Apparategemeinschaft