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Abfrage für Praxen, die Reiserückkehrer auf SARS-CoV-2 testen
Vielen Dank, dass Sie die Testung auf SARS-CoV-2 für Berliner Reiserückkehrer gemäß der am 1. August 2020 in Kraft getretenen RVO des Bundesgesundheitsministeriums anbieten und die KV Berlin darüber informieren.
Wir nutzen Ihre Angaben ausschließlich dafür, um Ihre Praxis in einer Übersicht zu den Testmöglichkeiten für Reiserückkehrer auf der Website der KV Berlin zu veröffentlichen. Außerdem steht die Übersicht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leitstelle (116117) zur Verfügung, die bei Bedarf Patientinnen und Patienten über Testmöglichkeiten in ihrer Nähe informieren. Hierbei werden die Mitarbeitenden auch darauf hinweisen, dass eine telefonische Voranmeldung zwingend erforderlich ist.