Der G-BA hat die Vorgaben für Heilmittel überarbeitet und eine neue Heilmittel-Richtlinie, die auch den Heilmittel-Katalog enthält, beschlossen. Diese startet am 1. Januar 2021 und soll das Verordnungsverfahren vereinfachen und dadurch die verordnenden Ärzte sowie Heilmittelerbringer entlasten.
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