Die Prüffrist der ePA-Leistungen wurde vom Bewertungsausschuss um ein Quartal bis Ende September verschoben. Mögliche Anpassungen sollen zum 1. Oktober kommen.
Die ePA-Vergütung bleibt unverändert. Folgende Leistungen können Praxen abrechnen:
Erstbefüllung | GOP 01648 (89 Punkte / 11,03 Euro) |
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Weitere Befüllung | GOP 01647 (15 Punkte / 1,86 Euro) |
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Weitere Befüllung ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt und ohne Arzt-Patientenkontakt per Video | GOP 01431 (3 Punkte / 37 Cent) |
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