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20.06.2025

Ab Juli neu geregelt: Potenzialerhebung für AKI

Außerklinische Intensivpflege (AKI)

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Weitere Informationen

KBV-PraxisNachricht

Durch eine ärztliche Erhebung wird bei der AKI das Potenzial zur Entwöhnung von einer Beatmung oder für eine Dekanülierung erhoben. Der G-BA hat nun geregelt, wie die Potenzialerhebung ab Juli erfolgt.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Potenzialerhebung bei der außerklinischen Intensivpflege (AKI) am 18. Juni neu geregelt. Dies soll die Versorgung der betroffenen Patient:innen ab 1. Juli 2025 dauerhaft sicherstellen. Die zwischenzeitliche Soll-Regelung zur Potenzialerhebung sowie die Ausnahmeregelung für Bestandsfälle laufen zum 30. Juni 2025 aus.

Das bedeutet, dass …

  • bei Patient:innen, die bereits vor dem 1. Juli 2025 außerklinisch versorgt wurden, die Potenzialerhebung vor jeder Verordnung nicht mehr verpflichtend erforderlich ist – neuer Paragraph 5a der AKI-Richtlinie
  • bei Patient:innen, die neu ab 1. Juli 2025 außerklinisch versorgt werden, uneingeschränkt die in der AKI-Richtlinie bestehenden Regelungen zur Potenzialerhebung gelten – bestehender Paragraph 5 der AKI-Richtlinie

Verpflichtend: neue AKI-Fälle ab 1. Juli

Bei allen gesetzlich Versicherten, die ab 1. Juli 2025 neu in der außerklinischen Intensivpflege versorgt werden, müssen die verordnenden Vertragsärzt:innen vor jeder Verordnung prüfen, ob das Entwöhnungspotenzial erhoben wurde oder erhoben werden muss und dies veranlassen.

Bei Bedarf: AKI-Fälle vor dem 1. Juli

Die neue Regelung stellt auch klar, dass Patient:innen, die bereits vor dem 1. Juli 2025 außerklinisch versorgt wurden, weiterhin einen Anspruch auf eine Potenzialerhebung behalten. Die verordnenden Ärzt:innen können eine solche Potenzialerhebung veranlassen, beispielsweise bei Anzeichen, die auf ein Entwöhnungs- beziehungsweise Dekanülierungspotenzial schließen lassen.

Eine entsprechende EBM-Anpassung wird in den Gremien des Bewertungsausschusses vorbereitet. Weitere Informationen folgen.