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17.06.2025

Frauen steht ab der 13. SSW Mutterschutz zu

Mutterschutz nach Fehlgeburt

Der Text gibt den Sachstand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Über ggf. weitere Neuigkeiten zum Thema wird an anderer Stelle informiert.


Frauen steht ab sofort nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Mutterschutz zu. Ein dazugehöriges Formular füllen Ärzt:innen aus. Es ist bei der KBV oder den Krankenkassen erhältlich.

Frauen soll durch die Neuregelung die Möglichkeit geboten werden, sich von körperlichen und seelischen Belastungen einer Fehlgeburt zu erholen. Dabei gilt: Je weiter die Schwangerschaft fortgeschritten war, desto länger ist der Mutterschutz. Hierfür finden sich detaillierte Informationen auf der KBV-Website.

Dabei liegt es im Ermessen der Betroffenen, ob sie die gesamte Schutzzeit in Anspruch nehmen oder ihre Arbeit bereits früher wiederaufnehmen. Für die Zeit des Mutterschutzes haben sie Anspruch auf Mutterschaftsgeld.

Übergangsregelung
Für den Mutterschutz bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche ist eine ärztliche Bescheinigung erforderlich. Ärzt:innen verwenden hierfür das Formular „Bescheinigung einer Fehlgeburt“. Dabei gilt das Formular übergangsweise bis zum 31. Dezember. Ab kommendem Jahr verwenden Ärzt:innen das Muster 9 – „Bescheinigung einer Frühgeburt oder Behinderung des Kindes“.